Dritter Teil: Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
Erster Abschnitt: Urteilsverfahren
Zweiter Unterabschnitt: Berufungsverfahren
§ 68:Zurückverweisung
Wegen eines Mangels im Verfahren des Arbeitsgerichts ist die Zurückverweisung unzulässig.
§ 68:Zurückverweisung
Wegen eines Mangels im Verfahren des Arbeitsgerichts ist die Zurückverweisung unzulässig.