ArbGG – § 4: Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit

Erster Teil: Allgemeine Vorschriften


§ 4:Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit

In den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden.