Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
§ 4:Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit
In den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden.
§ 4:Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit
In den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden.