Vierter Teil: Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten
§ 104:Verfahren vor dem Schiedsgericht
Das Verfahren vor dem Schiedsgericht regelt sich nach den §§ 105 bis 110 und dem Schiedsvertrag, im übrigen nach dem freien Ermessen des Schiedsgerichts.
§ 104:Verfahren vor dem Schiedsgericht
Das Verfahren vor dem Schiedsgericht regelt sich nach den §§ 105 bis 110 und dem Schiedsvertrag, im übrigen nach dem freien Ermessen des Schiedsgerichts.