ArbGG – § 104: Verfahren vor dem Schiedsgericht

Vierter Teil: Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten


§ 104:Verfahren vor dem Schiedsgericht

Das Verfahren vor dem Schiedsgericht regelt sich nach den §§ 105 bis 110 und dem Schiedsvertrag, im übrigen nach dem freien Ermessen des Schiedsgerichts.