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Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG

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RenéHößrich
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen. Wir sind aktuell 541 Mitarbeiter. Inklusive 29 Azubis und 68 Leiharbeitnehmer.

Kurze schmerzlose Frage. Sind die Leiharbeitnehmer mitzurechnen? Geht um die 500er Grenze in § 95 BetrVG

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Community-Antworten (7)

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Pjöööng

10.10.2017 um 17:21 Uhr

Sie sind nicht mitzurechnen.

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BrauseBär

10.10.2017 um 18:27 Uhr

Natürlich sind sie mitzurechnen. § 95 BetrVG unterscheidet nicht zwischen Festangestellten und Leiharbeitern, sondern stellt lediglich auf Arbeitnehmer ab. Und dazu gehören auch Leiharbeiter. Maßgebend sind hier die Arbeitsplätze.

Habe ich 638 Arbeitsplätze, brauche ich auch 638 Arbeitnehmer. Wäre dem nicht so, könnte ein AG diese Grenze ja auch durch vermehrten Einsatz von Leiharbeitern je nach Laune aushebeln.

H
hansimglueck

10.10.2017 um 18:39 Uhr

auch hier § 14.2 AÜG

P
Pjöööng

10.10.2017 um 18:44 Uhr

Zitat (BrauseBär): "§ 95 BetrVG unterscheidet nicht zwischen Festangestellten und Leiharbeitern, sondern stellt lediglich auf Arbeitnehmer ab. Und dazu gehören auch Leiharbeiter."

Die Leiharbeitnehmer finde ich aber nicht in der Definition des § 5 BetrVG. Im Gegenteil! Aus § 7 BetrVG ergibt sich eindeutig, dass ausgeliehene Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers nicht als Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG gelten.

Zitat (BrauseBär): "Habe ich 638 Arbeitsplätze, brauche ich auch 638 Arbeitnehmer."

Vielleicht aber auch 650 Arbeitnehmer oder 712 Arbeitnehmer, wenn sich Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen.

Zitat (BrauseBär): "Wäre dem nicht so, könnte ein AG diese Grenze ja auch durch vermehrten Einsatz von Leiharbeitern je nach Laune aushebeln."

Nach Lust und Laune sicherlich nicht. Dieses Aushebeln wird schnell teurer und aufwändiger als die Auswahlkriterien. Aber was für einen Sinn ergibt die Pflicht zur Auswahlkriterien wenn die zur Verfügung stehende Auswahl zu klein ist?

B
BrauseBär

10.10.2017 um 18:50 Uhr

Sorry, aber sich einmal das von @hansimglueck erwähnte anzusehen und dann seinen Aussetzer einzusehen, wäre wahrscheinlich sinnvoller gewesen!

P
Pjöööng

10.10.2017 um 19:07 Uhr

Welchen Aussetzer von hansimglueck meinst Du?

C
celestro

11.10.2017 um 15:14 Uhr

nicht hansimglueck hatte den Aussetzer ... nach Meinung von BrauseBär.

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