Darf InklusionsMA wählen
Unser Betrieb beschäftigt 3 MA (geistige und körperliche Einschränkungen liegen vor) die jeweils einen Betreuer haben und über eine Inklusionsagentur bei uns beschäftigt werden (haben keinen direkten Arbeitsvertrag bei uns). Dürfen diese Lieben wählen?
Community-Antworten (4)
25.03.2026 um 23:34 Uhr
klingt nach Leiharbeitnehmern und dann dürften die gleichen Regeln gelten ... also wenn sie mehr als 3 Monate bei Euch eingesetzt werden ... ja.
26.03.2026 um 10:47 Uhr
Danke dir - ich bin da auch deiner Meinung, weiß aber nicht wie wir das korrekt handeln sollen. Da die drei nicht auf der AG MA Liste stehen - sollen wir sie handschriftlich nachtragen? Was ist wenn noch mehr MA denselben Status haben und uns ausschlüpfen nur weil keiner vom Wahlvorstand sie kennt (durch Schichtbetrieb und diverse Abteilungen kennt nicht jeder alle…).
26.03.2026 um 13:13 Uhr
Der AG muss dem WV alle notwendigen Daten geben. Wenn er selbst nicht weiß, das Leiharbeitnehmer wählen dürfen, wird es höchste Zeit, ihm das mitzuteilen.
27.03.2026 um 10:36 Uhr
zusätzlich ist es hilfreich, die Kolleg:innen zu sensibilisieren. Die können Euch auch melden, wenn jemand auf der Wählerliste fehlt.
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