Erstellt am 02.07.2017 um 23:49 Uhr von Challenger
Frage: hat der neue Betriebsrat Anspruch auf ein eigenes Zimmer?
Kucks Du :
Landesarbeitsgericht Köln, 23.01.2013, - 5 TaBV 7/12 -
Leitsatz :
1. Es hängt von der Größe des Betriebs und den Besonderheiten des Einzelfalls ab, ob dem Betriebsrat Räume im Betrieb zur ausschließlichen Nutzung oder nur zu bestimmten Zeiten überlassen werden müssen.
2. In jüngerer Rechtsprechung nimmt das BAG an, dass sich der Betriebsrat regelmäßig im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums bewegt, wenn er einen Internetzugriff für die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats für erforderlich hält (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154). Dies impliziert, dass der Betriebsrat regelmäßig die Zurverfügungstellung eines Computers verlangen kann, denn der Internetanschluss setzt regelmäßig die Nutzung des Computers voraus.
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HENSCHE Arbeitsrecht: Anspruch des Betriebsrats auf eigenen Raum
https://www.hensche.de › Arbeitsrecht aktuell › Arbeitsrecht 2013
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Können wir einen Gesamtbetriebsrat gründen?
Was heißt können ? Ihr müßt !
§ 47 BetrVG
Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht *)
(1) Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten.
Erstellt am 03.07.2017 um 05:31 Uhr von UliPK
Könnt ihr nicht nach § 1 BetrVG einen gemeinsamen BR bilden, das hatten wir nach der Spaltung unserer Firma gemacht.
Wenn das nicht geht dann halt so wie Challenger es geschrieben hat.
Erstellt am 03.07.2017 um 08:07 Uhr von gironimo
Ich denke auch, dass man hier erst einmal den §1 BetrVG im Blick haben sollte.
Der 2.Punkt wäre, ob es zukünftig tatsächlich 2 Unternehmen oder Betriebe sein werden.
Ich würde einen Fachanwalt prüfen lassen, was genau die neuen Strukturen für euch gedeutet.
Erstellt am 03.07.2017 um 10:50 Uhr von Pjöööng
Wenn Ihr tatsächlich "zwei Unternehmen" seid, dann könnt Ihr definitiv KEINEN GBR gründen. Da hat sich Challenger mal wieder verrannt.
Ich denke zuallererst müsst Ihr Euch schon mal bemühen zu verstehen, was da genau passiert und was das Ergebnis sein wird. Bereits Eure Frage lässt mich vermuten dass Ihr bisher nur eine sehr ungenaue Vorstellung habt.
Erstellt am 03.07.2017 um 13:13 Uhr von Challenger
Erstellt am 03.07.2017 um 10:50 Uhr von Pjöööng
Wenn Ihr tatsächlich "zwei Unternehmen" seid, dann könnt Ihr definitiv KEINEN GBR gründen.
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Wenn es nach der Aufspaltung tatsächlich zwei Unternehmen wären, hat Pjöööng natürlich recht. Es kann jedoch durchaus sein, das der bisherige Betrieb zu einem Unternehmen gehört, was dann dazu führt, dass nach der Aufspaltung 2 Betriebe fortbestehen.
Zitat Pjöööng :
" Da hat sich Challenger mal wieder verrannt. "
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Es war aber schon 23:49 Uhr, da kann so was schon mal passieren. Ich kann jedoch einräumen, wenn was schief gelaufen ist, während Du damit schon ein Problem hast.
Erstellt am 03.07.2017 um 13:33 Uhr von Pjöööng
Zitat (Challenger):
"Es war aber schon 23:49 Uhr, da kann so was schon mal passieren."
Wenn einem das bewusst ist, sollte man vielleicht lieber nach 18:00 die Finger von der Tatstatur lassen.
Erstellt am 03.07.2017 um 13:59 Uhr von Challenger
Erstellt am 03.07.2017 um 13:33 Uhr von Pjöööng
........Wenn einem das bewusst ist, sollte man vielleicht lieber nach 18:00 die Finger von der Tatstatur lassen.
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Wenn mir das bewußt gewesen wäre, hätte ich Fehlerquellen ausschließen können. Ich begab mich aber schon in die Sphären des Unbewußten. Deshalb kein Wunder nicht.
Erstellt am 03.07.2017 um 15:45 Uhr von aki-gm
Es stellt sich die Frage, ob die beiden Unternehmen nicht einen "Gemeinschaftsbetrieb" darstellen. In dem Fall: 1 Betriebsrat.
Also in jedem Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht als Sachverständigen beauftragen, die Sachlage zu bewerten!
Erstellt am 03.07.2017 um 23:53 Uhr von Challenger
Der gemeinsame Betrieb mehrerer Unternehmen
www.trittin-rechtsanwaelte.de/.../Trittin_Der%20gemeinsame%20Betrieb%20mehrerer...
Wird ein Betrieb gespalten, ein einheitlicher Leitungsapparat jedoch beibehalten, so ... er von zwei oder mehr Un- ... Das Unternehmen X teilt sich unter dem.
Erstellt am 04.07.2017 um 15:17 Uhr von Pjöööng
Zitat (Challenger):
"Wird ein Betrieb gespalten, ein einheitlicher Leitungsapparat jedoch beibehalten, so ... er von zwei oder mehr Un- ... Das Unternehmen X teilt sich unter dem."
Das ist doch wenigstens mal eine prägnante Formulierung, die keine Fragen mehr offen lässt!
Ok, 23:53.., das erklärt wieder einiges. Der Tag ist schon lange gegangen und auch Johnnie Walker kann nicht mehr gerade gehen. Vielleicht doch die Zeit zu der man seine Internetverbindung unterbrechen sollte...