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Gehaltsmaßnahmen

W
WiniPuh
Jan 2018 bearbeitet

Kann der BR eine einzelne überzogene Gehaltsmaßnahme ablehnen?

588014

Community-Antworten (14)

G
gironimo

28.06.2017 um 12:07 Uhr

Was meinst du damit? Umgruppierung? Oder einfach mehr Geld? Oder meinst du mit überzogen eine Kürzung?

Ganz allgemein ist der BR bei Ein- und Umgruppierungen zu beteiligen, nicht aber bei der Höhe des Entgelts ansich.

O
outofmemory

28.06.2017 um 12:42 Uhr

ergänzend zu gironimo Auch bei den Verteilungsgrundsätzen ist der BR in der Mitebstimmung

W
WiniPuh

28.06.2017 um 13:04 Uhr

Hallo gironimo,

es ist so, dass der Standortleiter zum wiederholten Mal seiner Sekretärin eine dicke Gehaltserhöhung zukommen lassen möchte. Jetzt ist sich der BR nicht sicher was man dagegen tun kann.

Gruß

WiniPuh

C
celestro

28.06.2017 um 13:09 Uhr

gibt es eine "Vergütungsregelung" ? Also einen Tarifvertrag, wo Gruppen "vorgegeben" sind, oder etwas ähnliches ?

P
Pickel

28.06.2017 um 13:09 Uhr

Nichts. Das ist nicht euer Bier und nicht euer Geld.

Celestros Gedanke wird bei der Höhe des Gesamtentgeltes im Übrigen auch ins Leere laufen.

T
takkus

28.06.2017 um 14:17 Uhr

Warum will der BR etwas gegen eine Gehaltserhöhung tun?

W
WiniPuh

28.06.2017 um 14:29 Uhr

Hallo takkus, wir denken das Gehaltsgefüge sollte schon auch passen. Denn wenn eine Sekretärin Ingenieursgehalt bekommt dann passt doch was nicht. Ich habe bei HR nach gefragt, in der ganzen Firma gibt es keine Sekretärin mit vergleichbarem Gehalt.

Gruß WiniPuh

G
gironimo

28.06.2017 um 14:47 Uhr

Ihr solltet euch mehr darum bemühen, dass auch die anderen Kollegen mehr bekommen, als die Kollegin herunter zu ziehen.

T
takkus

28.06.2017 um 15:06 Uhr

Warum sollte das nicht passen? Wird die erbrachte Leistung der Sekretärin durch den ArbG ebenso eingeschätzt wie die Arbeit von Ingenieuren.....Hauptsache die Leistung eines Ingenieurs ist auch das Geld wert und wird nicht nur an der Akademisierung bemessen....

Ansonsten: siehe gironimo

C
celestro

28.06.2017 um 16:08 Uhr

"die erbrachte Leistung der Sekretärin durch den ArbG ebenso eingeschätzt wie die Arbeit von Ingenieuren"

Also das liest sich für mich anders:

"dass der Standortleiter zum wiederholten Mal seiner Sekretärin eine dicke Gehaltserhöhung zukommen lassen möchte."

T
takkus

28.06.2017 um 16:42 Uhr

Kann sein. Weist du auch warum er das machen möchte?

D
DummerHund

29.06.2017 um 01:23 Uhr

@takkus Schwer von Begriff, oder vielleicht hilft der Denkanstoß das etwas oder eine besser sein Könnte als Ehefrau zu hause. Ist aber nicht das Thema. Schaut nach den Stellenbeschreibungen von gleich gearteten Arbeitsplätzen bei euch im Betrieb, Wenn die alle gleichartig sind, nach oben hin anpassen.

N
nelchen

29.06.2017 um 12:28 Uhr

Was bitte ist das denn für eine unsinnige Antwort?

M
Moreno

29.06.2017 um 12:30 Uhr

Na Nelchen wie alle vom ,,DummerHund" was der schreibt grenzt an Körperverletzung :-)

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