BV Erschwerniszuschlag
Hallo, wir wollen eine BV Erschwerniszuschlag machen. Dieser Zuschlag sollte zwischen 5 und 50 % des Stundenlohns liegen (hab ich im www gelesen). Wo steht es mit nem § geschrieben, dass dies so ist. Also sagt mein Chef, wenns nirgendwo geschrieben ist, machen wir halt 3 %. Wer kann mir da weiterhelfen.
Community-Antworten (8)
19.03.2024 um 12:58 Uhr
da gibt es keine § zu. Sowas regeln im Normalfall Tarife aber Gesetze gibt es dazu nicht.
19.03.2024 um 13:28 Uhr
Wenn auf Euch kein Tarifvertrag anwendbar ist, könnt Ihr und Euer Arbeitgeber die Erschwerniszulage frei verhandeln. Macht also einen Gegenvorschlag.
19.03.2024 um 13:39 Uhr
Wir haben einen Haustarifvertrag. Darin steht: Erschwerniszuschläge Für folgende erschwerte Arbeiten wird ein Zuschlag von 10 % zum Stundenlohn gezahlt, sofern die erschwerten Arbeiten mindestens zwei Stunden andauern:
- .........
- Erschwerte Arbeiten in befristeten Ausnahmefällen auf Basis einer Betriebsvereinbarung
- ............. Punkt 1 und 3 sind nicht wichtig. Schließe ich daraus, das wir die nächste BV mit 10% Zuschlag aushandeln können oder liege ich da falsch, da ja die Partein im Manteltarif das so ausgemacht haben.
19.03.2024 um 14:44 Uhr
Für was wollt ihr eine BV wenn das doch tariflich geregelt ist??? Schon mal an Tarifvorbehalt gedacht? der Tarif steht in jeden fall ÜBER der BV !
19.03.2024 um 15:27 Uhr
@jutti1965 ,wir wollen eine Staubzulage abschließen. Diese ist aber im Tarifvertrag nicht vorhanden. Es gibt nur 2 andere Positionen (1und 3) Das sind aber andere Zulagen
19.03.2024 um 15:51 Uhr
Der Tarifvorbehalt gilt aber auch für Dinge, die "normalerweise in einem Tarifvertrag geregelt werden".
19.03.2024 um 15:57 Uhr
Es gibt aber auch TVs mit einer Öffnungsklausel, das heißt, es können zu bestimmten Themen BVs abgeschlossen werden.
19.03.2024 um 16:58 Uhr
pwrmac am besten mal jemanden von der Gewerkschaft mit zuziehen.
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