Verdienstsicherung wird nicht beachtet
Mir wurde schriftlich vom Arbeitgeber eine tarifliche Verdienstsicherung zugesichert.
Nachdem ich schwer erkrankt war (Depressionen, die sich dann nach meherern Untersuchungen als Alzheimer Demenz herausgestellt haben) hatte ich einen leidensgerechten Arbeitsplatz gefordert, den mir der Arbeitsgeber auch gegeben hat. Allerdings wurde ich um 5 Gehaltsgruppen zurückgruppiert. Nun wurde mir gesagt, dass die Verdienstsicherung nicht mehr zum Tragen kommt, weil ich selbst den leidensgerechten Arbeitsplatz gefordert habe. Hätte ich gewartet, bis mich der Arbeitgeber auf einen anderen Arbeitsplatz setzt, hätte ich auf die Verdienstsicherung weiter behalten. So aber habe ich kein Recht mehr darauf. Das macht doch keinen Sinn. Oder?
Community-Antworten (20)
27.12.2023 um 18:51 Uhr
Das ist mMn eine Frage für einen Anwalt.
28.12.2023 um 13:39 Uhr
Doch klar macht das Sinn. Du hast aktiv um eine neue Stelle mit vermutlich geringerer Qualifikation gebeten. Er ist deinem Wunsch nachgekommen und wendet die übliche Tarifstruktur an.
Es wäre viel mehr sinnbereit, wenn du einen Freibrief für ein hohes Gehalt hättest, gleich für welche Tätigkeit du dich entscheidest….
28.12.2023 um 13:59 Uhr
@Kronimo
Gib nicht zuviel auf die Antworten von Pickel ... informier Dich lieber bei einem Anwalt.
28.12.2023 um 15:24 Uhr
Die Verddienstsicherung ist für ältere Arbeitnehmer gedacht, die krank werden. Einen leidensgerechten Arbeitsplatz fordert nur jemand, der wirklich krank ist.
28.12.2023 um 15:58 Uhr
Wenn Du selber einen Arbeitsplatz einforderst, bitteschön, aus welchem Grund sollte Dir der AG das gleiche Geld zahlen?!
28.12.2023 um 17:13 Uhr
@Kronimo
Versuche nicht mit den Beiden (Pickel & Tagträumer) zu diskutieren. Die sind beide derart AG-hörig, da wirst Du niemals etwas gegen AGs hören ... egal wie Unrecht die haben.
Außerdem sprachst Du ja von TV ... also ruhig mal die Gewerkschaft ansprechen.
28.12.2023 um 19:26 Uhr
In deinem Fall würde ich mich auch von Anwalt beraten lassen. Nur der kann dir die für dich beste Beratung geben.
29.12.2023 um 04:45 Uhr
Wenn Du selber aktiv nach einer neuen Stelle fragst, dann zu den dortigen Bedingungen, wäre doch unfair den anderen MA oder was meinst Du?
Seltsamerweise zieht man den Gleichbehandlungs"Joker" nur dann, wenn einem dieser passt ...
*vom Administrator angepasst
29.12.2023 um 12:12 Uhr
Hallo Pickel, Celestro und Tagträumer, was sagt ihr zu diesem Gerichtsurteil:
"Der Anspruch auf Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nach § 18 des Manteltarifvertrages für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens setzt voraus, daß der Arbeitnehmer wegen gesundheitsbedingter ständiger Minderung seiner Leistungsfähigkeit an seinem bisherigen Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden kann und deshalb auf einem geringer bezahlten Arbeitsplatz beschäftigt wird."
Nirgendwo steht, dass man seine Ansprüche verwirkt, wenn man selbst einen leidensgerechten Arbeitsplatz fordert. Weder bei der IG Metall, in keinem Urteil noch sonst irgendwo gibt es diesbezüglich einen Hinweis.
29.12.2023 um 12:27 Uhr
@Kronimo ich will dir ja nun hier nicht so kommen wie die Kollegen Pickel oder Tagträumer, ABER....
Für dein Arbeitsverhältnis gilt ein Tarifvertrag, oder? Welcher? Der genannte, der IGM NRW? Wie lange bist du im Unternehmen beschäftigt? Was habt ihr schon vereinbart?....
Wir sind hier keine Hellseher. Du musst selbst schon etwas dazu beitragen, dass dir geholfen werden kann. Der Hinweis der Kollegen auf einen Besuch beim Anwalt war schon richtig. Der stellt die Fragen und kann dann spezifisch antworten. Du gibst nur unspezifische Hinweise
29.12.2023 um 16:37 Uhr
Ich bin seit 45 Jahren zahlendes Mitglied bei der IG Metall und genau so viele Jahre in einem metallverarbeitenden Unternehmen beschäftigt. Inhaltlich unterscheiden sich die IG Metall-Verträge bei den einzelen Bundesländern nur insoweit, als dass bei einem Bundesland "x Jahre", bei einem anderen Bundesland "y Jahre" Betriebszugehörigkeit vorausgesetzt wird, um eine Verdienstsicherung zu erhalten. Ich hatte diese bereits vor 5 Jahren schriftlich erhalten, abe sie wird vom Arbeitgeber ignoriert.
29.12.2023 um 17:19 Uhr
Kronimo, da steht „nicht weiter beschäftigt werden KANN“. Dies bedeutet, dass der AG sonst eigentlich eine (Änderungs-)Kündigung aussprechen dürfte und würde.
In deinem Falle kam die Aktivität aber nicht vom AG, sondern von dir. und wenn jemand aktiv um eine neue Stelle bittet, ist das ein komplett anderer Sachverhalt.
29.12.2023 um 17:25 Uhr
"und wenn jemand aktiv um eine neue Stelle bittet, ist das ein komplett anderer Sachverhalt."
Das ist vor allem "reine Spekulation"!
29.12.2023 um 18:15 Uhr
Nö. Das ist Arbeitsrecht und Anwendung des TV.
29.12.2023 um 19:02 Uhr
Nunja 45 Jahre ordentlich GAS geben, ergibt mehr Sinn, als 45 Jahre einem Verein Geld zu bezahlen und diesen als Alibi zu benutzen, um nun einen auf relaxt zu machen und Kohle abgreifen zu wollen ...
30.12.2023 um 15:04 Uhr
Hallo Tagträumer, nach 45 Jahren Arbeit und meiner Krankheit (ich habe nur noch eine geringe Lebenserwartung) von "relaxt zumachen" zu sprechen, ist ausgesprochen beleidigend. Ich will auch keeine Kohle abgreifen, sondern nur das, was mir schriftlich zugesagt wurde. Das ist mein Recht.
31.12.2023 um 13:00 Uhr
@Kronimo Bitte diese Prembuttnase aka Träumer nicht für voll nehmen, der ist hier nur um Stunk zu machen. Leider machen die Admins hier dzbgl. auch nichts und lassen ihn gewähren.
31.12.2023 um 14:02 Uhr
das stimmt ja so nicht. Die Admins machen schon was ... nur ist halt im Moment "weihnachtsfrei".
31.12.2023 um 15:46 Uhr
Als ich mich bei "Betriebsrat" angemeldet habe, bin ich davon ausgegangen, dass in diesem Forum seriös diskutiert wird. Als Kronimo schreibe ich in der "Ich-Form" vom Anliegen meines Bruders, der dazu nicht mehr in der Lage ist. Ich selbst war 25 Betriebsrat. Zuerst im öffentlichen Dienst, später in der freien Wirtschaft. Von "relax zu machen" oder "Kohle abzugreifen" war in all den Jahren nie etwas zu hören. Wir haben uns immer als Mitarbeitervertretung gesehen und uns für die Interessen der Mitarbeiter eingesetzt. Das war manchmal schmerzhaft und man musste auch Mut haben. Wir waren aber zu keinem Zeitpunkt Arbeitgeber-Schleimer. Ich verstehe die Anwesenheit mancher Leute und deren Kommentare auf diesem Portal nicht.
02.01.2024 um 08:54 Uhr
@ Kronimo
Auch in diesem Forum gilt grundsätzlich die Meinungsfreiheit. Und als erste Antwort kam auch schon eine zielführende und richtige Antwort.
Leider ist kein Forum vor Trollen geschützt.
Als erfahrenes BR-Mitglied (bei 25 Jahren setze ich Erfahrung voraus) solltest du auch wissen, dass wir hier Laien sind und keine Rechtsberatung geben dürfen.
Darum der dringende Rat, einen Anwalt oder aber die entsprechende Gewerkschaft aufzusuchen und dort Rechtsberatung einzufordern.
Ein zweiter gutgemeinter Rat: Trolle ignoriert man.
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