Erstellt am 27.02.2017 um 20:12 Uhr von AlterMann
Ist er als Vollmitglied beigetreten?
Und hat der Arbeitgeberverband einen oder mehrere Tarifverträge mit Gewerkschaften ausgehandelt?
Dann muss er den entsprechenden Gewerkschaftsmitgliedern mindestens den Tarif zahlen und darf sie auch sonst nicht schlechter stellen als der Tarif es vorsieht.
Haben sich Gewerkschafgten und Arbeitgeber eventuell auf Übergangsfristen geeinigt?
Erstellt am 27.02.2017 um 20:12 Uhr von Pickel
Vermutlich gar nichts. Außer dass euer Chef jetzt etwas besser beraten wird und eine Flatrate für arbeitsrechtlichen Beistand hat