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AG droht MA abzumahnen wenn BR vorlagen ablehnt

T
Teichi
Nov 2023 bearbeitet

Wir haben einen neuen Diensplan mitbestimmt, nun einige Woche später wurde wieder der „alte“ vorgelegt weil der AG meinte der mitbestimmte wär von einer Mitarbeiterin „eigenmächtig“ eingereicht worden. Alle Kollegen wollen aber weiter nach dem „neuen“ Plan arbeiten, daher wollen wir ablehnen zurück zu dem „alten“ Plan zu gehen.

Nur droht der AG die Kollegin abzumahnen, wenn wir nicht so mitwirken wie der AG es gern hätte. Dann wären, nach Aussage AG, wie schuld an der Abmahnung der Kollegin, wir könnten ja einfach den AG entsprechen dann würden sie von der Abmahnung absehen.

Wie soll man sich gegen solche Erpressung wehren ?

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Community-Antworten (30)

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DummerHund

08.11.2023 um 20:20 Uhr

Erst einmal zählt der Dienstplan dem ihr zugestimmt habt. Einfach einen neuen einreihen und der zählt dann geht nicht. Ihr müsstet dann ja einen neuen Beschluss fassen über den später eingereichten Dienstplan seine Gültigkeit zu geben. Genau aus diesem Grund verstehe ich nicht was der AG genau abmahnen will. vor allem EINIGE WOCHEN SPÄTER: Was hat der AG bis dahin gemacht.....geschlafen?

In jedem Fall würde ich den AG mal § 23 BetrVG zeigen.

Frage noch, ist die MA befugt Dienstpläne zu erstellen?

M
Moreno

08.11.2023 um 20:52 Uhr

Für mich ganz klare Behinderung der Betriebsratsarbeit! Dem AG noch eine kurze Frist geben um sein Tun zu überdenken wenn er seine Idee nicht einem Arbeitsrichter erklären will!

P
Pickel

08.11.2023 um 21:03 Uhr

„ Erst einmal zählt der Dienstplan dem ihr zugestimmt habt.“

So simpel wie deine Sicht ist die Welt nunmal nicht. Die Frage wird sein, ob der anscheinend nicht vom AG abgesegnete Plan gültig geworden ist. Und das wird sehr davon abhängen, ob bzw. Wie sehr die besagte Mitarbeiterin entgegen ihrer Kompetenzen gehandelt hat.

T
Teuchi

08.11.2023 um 21:25 Uhr

Er will das Verhalten der Kollegin abmahnen, weil sie….. angeblich ihre Kompetenzen überschritten hat, wenn der Konzern der Meinung ist, sie abzumahnen….. ok ist ne Meinung über die man streiten kann.

Aber ihre Abmahnung an unseren neuen Beschluss zu binden…. Also ich war ganz sprachlos ….

D
DummerHund

08.11.2023 um 21:37 Uhr

@Pickel Ich wäre ja voll bei dir, sehe aber den Zeitraum (hier einige Wochen später).

@Teichi Aber es bleibt natürlich die Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 23 BetrVG was der AG dort macht. Gehe ich jetzt recht in der Annahme das die MA gar keine Dienstpläne schreiben darf, da sie ihre Kompetenzen überschritten hat?

C
Challenger

08.11.2023 um 22:00 Uhr

Zitat Teichi : Wir haben einen neuen Diensplan mitbestimmt, nun einige Woche später wurde wieder der „alte“ vorgelegt weil der AG meinte der mitbestimmte wär von einer Mitarbeiterin „eigenmächtig“ eingereicht worden.

Ich verstehe, ehrlich gesagt nur Bahnhof. Was bedeutet es, dass der AG wieder den „alten“ Dienstplan vorgelegt hat. Wem hat er wann den „alten“ Dienstplan denn wieder vorgelegt ? Wem gegenüber und warum, hat die Mitarbeiterin den neuen Dienstplan „eigenmächtig“ eingereicht ?

T
Tagträumer_5

09.11.2023 um 07:06 Uhr

Völlig in Ordnung, der "neue" Dienstplan kommt nicht vom AG und die MA durfte keine erstellen, weshalb da der BR überhaupt zustimmt, ist völlig schleierhaft, zumal es den "neuen" Dienstplan schlicht nicht gibt! Folglich bleibt der "alte" aktiv und der BR sollte fair genug sein und den MA innerhalb des betroffenen Bereichs mitteilen, dass sie einen Fehler begangen haben.

Mitarbeiterin erhält aufgrund Kompetenzüberschreitung eine Abmahnung. Mit dem BR muss der AG im Anschluß sprechen, dass dies ein einmaliger Vorfall bleibt, alles mit Protokoll, man weiß ja nie ...

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XYZ68

09.11.2023 um 08:37 Uhr

@Teichi

Gibt es bei euch keine einheitliche Vorgabe, wie Anträge eingereicht werden?

Bei uns kommen alle Anträge über die Personalabteilung. Somit kann auch nicht die Frage kommen, ob jemand die Kompetenzen hat, einen Antrag zu stellen. Sie kommen vom Vertreter des Arbeitgebers und sind somit offiziell und fertig. Wenn der Arbeitgeber sie nicht ordentlich prüft, dann ist das sein Problem. Ob das Verhalten der Kollegin abmahnwürdig ist, kommt auf die Umstände an. Davon würde ich mich aber als BR nicht erpressen lassen.

G
GabrielBischoff

09.11.2023 um 08:57 Uhr

Erstmal - nicht erpressbar machen. Das sind voneinander gelöste Vorgänge. Und... habt ihr das schriftlich?

M
Muschelschubser

09.11.2023 um 09:21 Uhr

Wie realistisch ist es denn, dass der BR einem Dienstplan zustimmt, den er nicht vom AG eingereicht bekommt? Ist der Sachverhalt hier richtig wiedergegeben? Ich glaube eigentlich nicht, dass es hier bei einem halbwegs erfahrenen BR überhaupt zu einem Beschluss käme.

Unabhängig davon ist die Koppelung des BR-Verhaltens an eine Abmahnung natürlich völlig hahnebüchen und der Tatbestand nach §78 (nicht §23, das wäre schlecht für den BR) schon jetzt erfüllt, denn allein der Versuch der Beeinflussung gilt bereits als Behinderung.

T
Teuchi

09.11.2023 um 10:11 Uhr

Hallo, ja das mit der Kompetenzüberschreitung ist so eine Sache.

„Eigentlich“ müssen Vorlagen von den Führungskräften unterschrieben sein. Es ist aber gängige Praxis das viele lästige Aufgaben hier auf die Disponenten delegiert werden und diese dann auch unterschrieben. Nu ist es in diesem einem Fall mal, das eine FK auf einmal sich übergangen fühlt. Natürlich müssen wir hier nachbessern und nur absolut formgerechte, richtig unterschriebe Vorlagen akzeptieren.

Heute gibt es ein neues „Angebot“ man würde die betroffenen Kollegen des Planes eine Lohngruppe anheben wenn der BR dem vorgelegten Plan ( die MA wollen diesen vorgelegten Plan nicht, weniger Ruhe Tage und weniger Wochenenden und weniger Planbare Freizeit ) zustimmt. Ich bin etwas sprachlos.

M
Muschelschubser

09.11.2023 um 10:49 Uhr

Hat denn der BR vor dem Beschluss geprüft, von wem der Dienstplan überhaupt unterschrieben und bei Euch eingereicht wurde?

Mein Eindruck ist ansonsten, dass der AG hier vieles in einem Topf zusammenmischen will was partout nicht zusammen gehört - und der BR sich hiervon verunsichern lässt.

Man sollte daher dem AG aufzeigen was geht und was nicht geht. Und wenn Ihr hierzu Schulungsbedarf habt weil viele von Euch zu unerfahren sind, sollte man das schleunigst nachholen. Nur so lässt sich ein konsequenter roter Faden aufbauen, damit der AG Euch nicht willkürlich vor den Karren spannen kann.

Aber wichtig wäre immer noch die Eingangsfrage: Ist der Beschluss über den alten Dienstplan überhaupt rechtswirksam, bzw. von wem ist er Euch als BR vorgelegt worden?

G
GabrielBischoff

09.11.2023 um 13:05 Uhr

Dieser Dienstplan scheint ja reines Gold zu sein so wie um den jetzt auf einmal geschachert wird.

C
celestro

09.11.2023 um 18:16 Uhr

Ich würde diesen "neuen" Dienstplan nehmen und ihn mit Verweis auf den "falschen" (der wohl für die AN sehr viel besser ist) ablehnen. Und dann mal schauen, was der AG macht (ob der überhaupt was macht?).

T
Tagträumer_5

10.11.2023 um 05:21 Uhr

Welch sinnlose Diskussion schon wieder ...

Der alte Dienstplan ist weiterhin gültig! Es gibt keinen neuen Dienstplan, da die Mitarbeiterin keinen erstellen durfte, somit greift auch keine MB des BR.

Ich habe den Eindruck, dass der BR selber nicht so richtig durchblickt. Was ist gemeint mit "Lohngruppe höher"?!

Wieder ein Beispiel dafür, dass BR Schulungen im Sand versickern, man kann eben nur etwas begreifen, wenn das Potential vorhanden ist ...

NB
nicht brauchen

10.11.2023 um 10:18 Uhr

Oje Erst mal: Was ist der alte Dienstplan? Der vom Chef? Der ist erstmal nicht gültig weil nicht mitbestimmt! Laber nicht so einen Quark. Durchblick hast du nicht.

Was ist gemeint mit "Lohngruppe höher"?! Wenn der BR dem alten Dienstplan zustimmt so bekommt die Mitarbeiterin mehr Geld.

C
celestro

10.11.2023 um 11:24 Uhr

"dass der BR selber nicht so richtig durchblickt."

Muahahaha! Geilomat! Der Typ, der hier mit Abstand am wenigsten Durchblick hat, haut sowas raus. Köstlich!

Nochmal ganz langsam für Dich ... dem BR wird ein Dienstplan vorgelegt. Diesem wird zugestimmt. Jetzt fühlt sich ein FK übergangen und mosert rum. Es wird nun behauptet, die Person, die den Dienstplan an den BR gegeben hat, hätte dies gar nicht gedurft.

Wo genau soll jetzt irgendein "alter Dienstplan", der seine Gültigkeit behält? Versuch es vielleicht das nächste Mal mit Denken, bevor Du hier den Mund aufmachst.

T
takkus

10.11.2023 um 15:27 Uhr

celestro- dem TT was versuchen zu erklären ist genauso mühselig wie es die Biene mit der Fliege hatte: sie hat auch irgendwann aufgegeben die Fliege zu überzeugen, dass Honig besser schmeckt als Schieße.....

C
celestro

10.11.2023 um 15:31 Uhr

"wie es die Biene mit der Fliege hatte: sie hat auch irgendwann aufgegeben die Fliege zu überzeugen, dass Honig besser schmeckt als Schieße....."

hehehe ... den muss ich mir merken!

T
Tagträumer_5

11.11.2023 um 07:00 Uhr

@nicht brauchen

Wo steht, dass der alte Dienstplan nicht mitbestimmt wurde?!

@celestro

Ein MA ohne Kompetenzen darf keinen Dienstplan schreiben, dass der BR da zustimmt, ist ein Unding, wobei diese Zustimmung eh nichtig ist. Von daher greift der "alte" Dienstplan.

C
celestro

11.11.2023 um 15:20 Uhr

"Ein MA ohne Kompetenzen darf keinen Dienstplan schreiben"

Richtig ... aber davon steht "Wo?" irgendwas? Da steht:

"der mitbestimmte wär von einer Mitarbeiterin „eigenmächtig“ eingereicht worden"

einreichen ist etwas völlig anderes als "schreiben".

Weiter:

"dass der BR da zustimmt, ist ein Unding,"

interessant, das Du Dich traust, Dir ein Urteil darüber zu erlauben. Konnte der BR hier erkennen, das da irgendetwas nicht "korrekt" gelaufen ist?

Noch weiter:

"wobei diese Zustimmung eh nichtig ist."

Auch das kannst Du nicht beurteilen. Der BR hat hier einem Dienstplan zugestimmt ... die Mitbestimmung ist seine Aufgabe. Sofern nicht aus irgendwelchen Gründen (die hier nicht erkennbar sind) der BR hätte "wissen" (merken wie auch immer) müssen, dass da etwas nicht korrekt war, ist die Zustimmung nicht nur nicht nichtig, sondern absolut gültig.

Fehler in der Sphäre des AG kann man dem BR nicht anlasten und dann hat der AG hier einfach "Pech".

T
Tagträumer_5

11.11.2023 um 16:37 Uhr

Nochmals ...

"Eigentlich“ müssen Vorlagen von den Führungskräften unterschrieben sein."

Wenn der BR trotz fehlender Unterschrift genehmigt, ist es nichtig, da gibt es keine Diskussion. Folglich greift der "alte" Dienstplan.

D
DummerHund

11.11.2023 um 21:47 Uhr

Und Nochmals Woher weißt du das die MA nicht auch vielleicht Führungskraft ist Nochmals Woher nimmst du die Erkenntnis das die Unterschrift einer Führungskraft fehlt.

T
Tagträumer_5

11.11.2023 um 21:55 Uhr

Bist Du nicht fähig, korrekt zu lesen?!

"Natürlich müssen wir hier nachbessern und nur absolut formgerechte, richtig unterschriebe Vorlagen akzeptieren."

Folglich wurde der neue Plan nicht unterzeichnet. Weiterhin wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Kollegin den Plan nicht hätte erstellen dürfen!

C
celestro

12.11.2023 um 01:54 Uhr

"Wenn der BR trotz fehlender Unterschrift genehmigt, ist es nichtig, da gibt es keine Diskussion. Folglich greift der "alte" Dienstplan."

Nochmal ...

Fehler in der Sphäre des AG kann man dem BR nicht anlasten und dann hat der AG hier einfach "Pech".

Und niemand weiß hier, ob der BR den Fehler hätte bemerken müssen. Denn ... niemand hier weiß, ob die Dienstpläne nicht immer so aussehen (mit "zu wenig" Unterschriften). Also lassen wir doch das spekulieren (aka tagträumen) und bleiben wir bei dem, was wir wirklich sicher sagen können.

D
DummerHund

12.11.2023 um 20:28 Uhr

"Natürlich müssen wir hier nachbessern und nur absolut formgerechte, richtig unterschriebe Vorlagen akzeptieren."

Da steht nirgends das er gar nicht Unterschrieben wurde.

Kann auch aussagen das nicht die üblichen Formulare verwendet wurden und die Unterschrift nicht an der Stelle erfolgt wurde an der sie sonst erfolgte; z:b. unten rechts.

Muss nicht so sein aber kann so sein.

T
Tagträumer_5

14.11.2023 um 05:37 Uhr

@celestro ... Was schreibst Du für ein Blödsinn zusammen ...

Der TE hat klar kommuniziert, dass ein Plan nur mit entsprechender Unterschrift gültig ist, fehlt diese, gibt es keinen Plan. Weiterhin wurden die Personen benannt, die dazu befähigt sind und die MA war es nunmal nicht.

Somit gibt es keinen neuen Plan und der alte ist aktiv. Da wollte der BR einer MA wohl einen gefallen tun ...

X
XYZ68

14.11.2023 um 08:39 Uhr

@ teichi

Vermutungsmodus: ihr habt den Antrag für den Schichtplan auf dem betriebsüblichen Weg erhalten?

Dann gibt es ab der Beschlussfassung einen gültigen Schichtplan. Falls es bei euch Regelungen über die Mindestdauer eines Schichtplans gibt, kann der Arbeitgeber ja einen neuen einreichen, über den ihr diskutiert und ggf. genehmigt oder nicht genehmigt.

Erpressen lassen würde ich mich nicht.

Falls ihr noch keine Regelung zur Gestaltung von Schichtplänen und zum Ablauf bei Schichtplanänderungen habt, so wäre das eine gute Aufgabe auf eurer ToDo-Liste.

M
Muschelschubser

14.11.2023 um 09:31 Uhr

[Welch sinnlose Diskussion schon wieder ...]

Dafür wird sie aber ziemlich heftig von Dir befeuert :-D

[Bist Du nicht fähig, korrekt zu lesen?!] [Was schreibst Du für ein Blödsinn zusammen ...]

Mit solchen Reaktionen sollte man selbst keine Forderungen bei den Admins stellen...

C
celestro

14.11.2023 um 10:13 Uhr

"Was schreibst Du für ein Blödsinn zusammen ..."

Dir fehlt es offensichtlich an der Intelligenz, meine Worte zu verstehen. Daran kann ich dann leider nichts ändern.

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