Erstellt am 13.05.2006 um 15:22 Uhr von Hirnixxl
Hallo,
eine BV schreibt immer der AG, auch wenn der BR sie verlangt. Der BR sollte sich sachkundigen Rat einholen (Arbeitsrechtler oder Gewerkschaft). Auf jeden Fall sollten BR-Mitglieder auch entsprechnde Seminare besuchen.
Ich denke, das hillt erst mal weiter.
Gruß Hirnixxl
Erstellt am 13.05.2006 um 15:25 Uhr von Kölner
@Hirnixxl
Das stimmt so nicht! Eine BV kann ein BR ebenso schreiben...
Erstellt am 13.05.2006 um 20:24 Uhr von ferdi
@ Kölner,
wir ,BR, basteln gerade an einer BV zum Thema 1€- Jobber. Es besteht der berechtigte Verdacht das der AG darin billige Arbeitskräfte sieht. Dann muß sie doch einzig und allen vom BR ausgehen. Oder?
Schade das man sich hier nicht privat unterhalten kann. Mit Deiner negativen Einstellung zu mir hast Du mir in einigen Dingen schon geholfen.
Hier geht es um das was der BR den AN gegenüber erreichen kann.
Meine Probleme liegen zur Zeit eher in der Richtung, was muß ich dem AG zugestehen. Das würde von meiner Seite zu betriebsintern werden. Daher mag ich hier nicht fragen.
Deine Meinungen gefallen mir. Magst Du mit mir mailen?
Ich bräuchte dringend Hilfe.
???
ferdi
Erstellt am 14.05.2006 um 10:37 Uhr von Kölner
@ferdi
Ich habe keine negative Einstellung zu DIR, sondern nur zu einigen Deiner Beiträge. Wir kennen uns ja auch nicht persönlich!
Ich bin aber erreichbar. Komm, lass uns kontakten.... ;-)
Erstellt am 14.05.2006 um 10:52 Uhr von Kölner
@nenyah
Was soll denn in einer solchen Gleitzonen-BV denn geregelt werden, was nicht bereits gesetzlich geregelt ist?
Die "alte Sache"?
Erstellt am 14.05.2006 um 11:14 Uhr von Nenyah
@Kölner
Leider gibt es gar keine BV bei uns zu diesem Thema, auch nicht bez. der 400€-Kräfte...bez. der ausgehandelten Stundenlöhne etc., das wird nämlich auch je nach " Klasse der Leiharbeitnehmer ( 400€, Vollzeit etc.) ganz verschieden gehandhabt. Hinzu kommt das auf diesem Wege vermieden werden soll die 400€-Kräfte ganz weg zu lassen und sich somit wieder weiter weg von der 20% -Grenze wegzubewegen, um Festeinstellungen zu vermeiden.
Erstellt am 14.05.2006 um 11:45 Uhr von Kölner
@Nenyah
Du darfst mich ja gerne schlagen, aber wofür braucht man/frau eine solche BV? Was ist das Ziel? Was soll geregelt werden?
Vergütungen/Löhne doch wohl nicht...
Erstellt am 14.05.2006 um 12:08 Uhr von Nenyah
@ Kölner
...so,so schlagen also... :-)
Nein, jetzt mal im Ernst, es besteht die Angst das durch das Einführen der 800€-Kräfte die 400€-Kräfte völlig aus dem Betrieb verdrängt werden. Da es bereits eine BV gibt in der festgelegt wurde das sowie sich der Anteil der Leiharbeitnehmer über 20% des Anteils der Fertigungsmitarbeiter bewegt es zu Festeinstellungen kommt besteht der Verdacht das sich durch generelles Einführen der 800€-Kräfte von dieser Grenze ganz bewußt wieder weg bewegt wird. Und ich glaube, das auch der Stundenlohn da er sehr verschieden ist bei den verschiedenen Arten der bei uns tätigen Leiharbeitnmehmer gleich gezogen werden soll, natürlich vom besten ausgehend.
Also, warum hältst Du eine BV für absolut nicht notwendig?
Erstellt am 14.05.2006 um 12:18 Uhr von Kölner
@Nenyah
Naja...
Die Teilzeitbeschäftigung ist gesetzlich zu fördern und die sozialversicherungspflichtigen Jobs - diesbezüglich wohl weniger die Minijobs!
Und die Vergütung ist Tarifsache bzw. Sache des § 105 GewO!
Erstellt am 14.05.2006 um 19:43 Uhr von ferdi
@ Nenyah
im Tarifvertragsgesetz steht es darf keiner schlechter gestellt sein.
Wenn kein Tarifrecht besteht, ist es Sache jedes Einzelnen was er arbeitsvertraglich für ein Stundenlohn ausgehandelt hat.
Wenn die Arbeitszeit erhöht werden soll hat der BR darauf zu achten das erst die Geringfügigbeschäftigten aufgestockt werden.
Solange die bestehende BV nicht wiederrufen wird ist sie gültig. Ob 400€ oder 800€ an der bestehenden BV ändert sich doch nichts.
Oder lieg ich da falsch?
ferdi