Betriebsvereinbarung Überlastungsanzeige
Hallo zusammen, wir würden gerne eine Betriebsvereinbarung über Form, Ablauf, Zuständigkeiten, Handlungsauftrag an den Arbeitgeber bei einer Überlastungsanzeige erstellen. Hat jemand dafür eine Vorlage an der man sich orientieren kann. Bei W.A.F haben wir leider nichts gefunden. Vielen Dank!
Community-Antworten (7)
13.10.2023 um 22:34 Uhr
Oh Admin bitte schnell entfernen bevor jemand sowas liest!
13.10.2023 um 23:21 Uhr
Warum sollte der AG so eine BV unterschreiben?
13.10.2023 um 23:25 Uhr
Ich würde empfehlen es nicht Überlastungsanzeige zu nennen sondern besser Gefährdungsanzeige. Sinn und Zweck dieser ist nicht nur Überlastungen anzuzeigen sondern alle Gefährdungen und den Arbeitnehmer von den Folgen zu entlasten. Damit ist nicht gemeint das er weniger Arbeit hat sondern das sich die Verantwortung zum Arbeitgeber verschiebt. Der kann dann nicht mehr so einfach arbeitsrechtliche Folgen daraus ableiten wenn die angezeigte Folge eintritt.
Es brauch dafür eigentlich keine BV der Arbeitgeber ist verpflichtet Gefährdungsanzeigen zur Personalakte zu nehmen. Die Gefährdungsanzeige ist an keine Form gebunden. Es empfiehlt sich allerdings ein Formular dafür zur Verfügung zu stellen.
Angezeigt werden kann alles was eine Gefährdung in irgendeiner Art darstellt z.B. das keine weiteren Laborgeräte mehr in Raum XY gestellst werden dürfen weil die Klimaanlage die Abwärme sonst nicht mehr schafft und dadurch die Messergebnisse unbrauchbar werden oder auch das die Anzahl der Analysen mit dem vorhandenen Personal oder auch den vorhandenen Laborgeräten nicht machbar ist und dadurch Timelineverletzungen drohen. Es kann auch sein das der Pausenraum für die Anzahl der Mitarbeiter zu klein ist und Verbreitung von Erkältungen drohen im Winter. Alles aktuelle Beispiele aus meinem Betrieb und wir haben keine BV.
15.10.2023 um 16:50 Uhr
Lieber Tagträumer1,klingt als ob du Führungskraft und mit deinen Aufgaben hoffnungslos überfordert bist. Die Überlastungsanzeige heißt inzwischen Gefährdungsanzeige, da man als Arbeitnehmer verpflichtet ist eine Gefährdung beim Vorgesetzten anzuzeigen, damit dieser schnellstmöglich Abhilfe schaffen kann. In der Pflege passiert das bei akutem Personalmangel ,wenn man seine Patienten nicht mehr adäquat versorgen kann.
15.10.2023 um 19:41 Uhr
Zitat Tagträumer_1 : Überlastung sind meist die Personen, die sich selber nicht oder nur schlecht organisieren können. Vielleicht sollte man da ansetzen.
Tagträumer_1 spaziert wieder mal auf einem schmalen Brett
15.10.2023 um 19:49 Uhr
Zitat alraune : Lieber Tagträumer1,klingt als ob du Führungskraft und mit deinen Aufgaben hoffnungslos überfordert bist.
Wow. Ein AG, der Tagträumer1 als Führungskraft auf seine AN loslässt, würde auch einen Bock zum Gärtner machen.
16.10.2023 um 09:58 Uhr
Wir haben zwar keine BV, haben aber gerade mit unserem AG den Prozess dazu festgelegt. Die Jahre zuvor war der AG der Meinung, dass es bei uns keine Überlastung geben würde und wenn sich jemand überlastet fühle hätte er ja genug Freizeit um sich zu erhohlen... Wir hatten eine Vorlage entworfen und diese unseren Beschäfigten zur Verfügung gestellt. Die wurde auch genutzt, das Problem war aber, dass es so gut wie nie eine Rückmeldung durch die Vorgesetzten gab. Die Meldungen schebten irgendwo im Nirwana. Rückmeldung der Beschäfigten: warum soll ich das schreiben, interessiert doch eh keinen.
Die Zeiten und verantwortlichen Personen haben sich geändert. Jetzt gibt es einen gemeinsam abgestimmtn Prozess, wer was zu tun hat. Da das gerade frisch ist, kann ich noch nicht sagen ob, und wie es klappt.
Ich würde auch sehr dazu raten, das Ding nicht Überlastungsanzeige zu nennen.
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