Erstellt am 04.10.2023 um 12:38 Uhr von Muschelschubser
Dazu müsste man erst einmal wissen, um welche Art von Informationen es sich handelt.
Schwierig finde ich es, wenn man z.B. die selben Maßstäbe ansetzt wie für amtierende Betriebsratsmitglieder. Es gibt eben doch eine ganze Menge die man als BRM sagen darf.
Die Geheimhaltungspflicht von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen besteht auch nach Beendigung des Mandats fort - mir ist aber keine Rechtsnorm bekannt, die das nach dem Ausscheiden noch weiter einschränkt.
Insofern kann es also sein, dass er durchaus rechtskonform handelt.
Man kann sich als BR eigentlich nur selbstbewusst präsentieren und Rückgrat beweisen, indem man immer wieder benötigte Informationen einfordert und notfalls von den rechtlichen Mitteln Gebrauch macht, die einem zustehen. Das bezieht sich aber eher auf das tägliche Doing.
Was die von ihm genutzten Informationen angeht, ist das schwierig. Ihr müsstet im Zweifel nachweisen können, ob und in welchem Zusammenhang er Informationen entsprechend genutzt hat, und auch dass sie wirklich unter die Schweigepflicht fallen, weil sie z.B. unter §79 fallen.
Erstellt am 04.10.2023 um 13:30 Uhr von celestro
Das ist mEn einfach "Pech".
Erstellt am 04.10.2023 um 15:27 Uhr von Catweazle
Pech! Das sehe ich auch so. Der 79er greift hier überhaupt nicht. Das BRM kann dem Arbeitgeber wohl kaum Geheimnisse verraten die er sowieso schon kennt.
Es könnte aber Sinn machen Aufgaben Ausschüssen zu übertragen.
Erstellt am 04.10.2023 um 16:08 Uhr von Muschelschubser
@Catweazle
Müsste der 79er im Umkehrschluss nicht auch gelten, wenn der BR von Beschäftigten sensible, persönliche Informationen erhält die ausdrücklich nicht für den AG bestimmt sind?
Beispielsweise Umfrageergebnisse oder Inhalte von Sprechstunden?
Bei einem solchen Verstoß geht es ja nicht nur um die mögliche Abberufung als BRM (was in diesem Fall ja nicht mehr abschrecken würde), sondern auch um strafrechtliche Relevanz. Ein betroffener AN könnte durchaus nach §120 BetrVG Anzeige erstatten. Natürlich nur theoretisch, denn wer kommt in der Praxis schon dahinter?
Aber vielleicht kann man dem Ex-BRV zumindest die strafrechtliche Relevanz auf's Brot schmieren. Wenn er abgezockt genug ist interessiert es ihn wohl nicht, und da ihm vermutlich niemand einen entsprechenden Verstoß nachweisen kann, bleibt es wohl dabei: "Pech gehabt".
Erstellt am 04.10.2023 um 17:40 Uhr von Tagträumer3
Es handelt sich lediglich um Gerüchte, da kann man direkt das Klo runter spülen, aufpassen mit Unterstellungen, dass kann sehr schnell nach hinten losgehen!
Erstellt am 04.10.2023 um 21:43 Uhr von Dummerhund
TE die letzte Antwort kannst du ignorieren.