BR-Vorsitzender wechselt auf die AG-Seite. Wie am besten handeln?
Moin, wir sind in der Situation, das unser langjähriger Vorsitzender eine neue Stelle im Unternehmen angenommen hat und in Folge dessen, sein Amt niedergelegt hat. Bis hier hin, ist alles gut.
Das Problem ist jedoch, er untersteht nun direkt dem AG und nutzt sein Wissen und seine langjährige Erfahrung GEGEN die MA. So stehen zB. aktuell einige wichtige Änderungen an und der Verdacht steht im Raum, das er sein Wissen aus den vorangegangenen internen Runden nun gegen uns (den BR) und die MA einsetzt. Die einzigen Beweise dafür sind, das er in den internen Runden dabei war. Er hält sich uns gegenüber komplett bedeckt. Tacheles, er ignoriert uns komplett und man erfährt alles nur durch MA bzw. durch Runden mit dem AG, der mit Wissen glänzt, das er nicht haben dürfte.
Gibt es diesbezüglich Urteile aus ähnlichen Fällen? Oder musstet ihr ähnliche Erfahrungen sammeln und wie seid ihr damit umgegangen?
Liebe Grüße
Community-Antworten (6)
04.10.2023 um 14:38 Uhr
Dazu müsste man erst einmal wissen, um welche Art von Informationen es sich handelt.
Schwierig finde ich es, wenn man z.B. die selben Maßstäbe ansetzt wie für amtierende Betriebsratsmitglieder. Es gibt eben doch eine ganze Menge die man als BRM sagen darf.
Die Geheimhaltungspflicht von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen besteht auch nach Beendigung des Mandats fort - mir ist aber keine Rechtsnorm bekannt, die das nach dem Ausscheiden noch weiter einschränkt.
Insofern kann es also sein, dass er durchaus rechtskonform handelt.
Man kann sich als BR eigentlich nur selbstbewusst präsentieren und Rückgrat beweisen, indem man immer wieder benötigte Informationen einfordert und notfalls von den rechtlichen Mitteln Gebrauch macht, die einem zustehen. Das bezieht sich aber eher auf das tägliche Doing.
Was die von ihm genutzten Informationen angeht, ist das schwierig. Ihr müsstet im Zweifel nachweisen können, ob und in welchem Zusammenhang er Informationen entsprechend genutzt hat, und auch dass sie wirklich unter die Schweigepflicht fallen, weil sie z.B. unter §79 fallen.
04.10.2023 um 15:30 Uhr
Das ist mEn einfach "Pech".
04.10.2023 um 17:27 Uhr
Pech! Das sehe ich auch so. Der 79er greift hier überhaupt nicht. Das BRM kann dem Arbeitgeber wohl kaum Geheimnisse verraten die er sowieso schon kennt. Es könnte aber Sinn machen Aufgaben Ausschüssen zu übertragen.
04.10.2023 um 18:08 Uhr
@Catweazle
Müsste der 79er im Umkehrschluss nicht auch gelten, wenn der BR von Beschäftigten sensible, persönliche Informationen erhält die ausdrücklich nicht für den AG bestimmt sind? Beispielsweise Umfrageergebnisse oder Inhalte von Sprechstunden?
Bei einem solchen Verstoß geht es ja nicht nur um die mögliche Abberufung als BRM (was in diesem Fall ja nicht mehr abschrecken würde), sondern auch um strafrechtliche Relevanz. Ein betroffener AN könnte durchaus nach §120 BetrVG Anzeige erstatten. Natürlich nur theoretisch, denn wer kommt in der Praxis schon dahinter?
Aber vielleicht kann man dem Ex-BRV zumindest die strafrechtliche Relevanz auf's Brot schmieren. Wenn er abgezockt genug ist interessiert es ihn wohl nicht, und da ihm vermutlich niemand einen entsprechenden Verstoß nachweisen kann, bleibt es wohl dabei: "Pech gehabt".
04.10.2023 um 19:40 Uhr
Es handelt sich lediglich um Gerüchte, da kann man direkt das Klo runter spülen, aufpassen mit Unterstellungen, dass kann sehr schnell nach hinten losgehen!
04.10.2023 um 23:43 Uhr
TE die letzte Antwort kannst du ignorieren.
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