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Drucken im Copyshop durch BR

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roreuka
Aug 2023 bearbeitet

Hallo ihr Lieben,

ich hätte da mal eine Frage zwecks der Kostenübernahme seitens des Arbeitgebers:

Wir als BR haben vor Kurzem eine Zusammenfassung unserer Betriebsversammlung in Form eines Flyers zusammen mit der Entgeltabrechnung an alle Mitarbeitenden (180) im Betrieb herausgegeben. Der Flyer war in A5-Format und das Papier hochwertiger als es normales Kopierpapier ist. Unser BRV hat den Flyer beim Copyshop seines Vertrauens drucken lassen und aus eigener Tasche bezahlt, wobei die Kosten dafür doch etwas höher waren als gedacht. Den Druck bei uns im Betrieb zu realisieren war dabei unserer Meinung nach aus Qualitätsgründen nicht möglich, obgleich wir natürlich Drucker bei uns im Betrieb haben.

Nun zu den Fragen:

  1. Können wir nachträglich per Beschluss noch festlegen, dass der AG die Kosten für den Druck auf Grundlage von § 40 Abs. 1 BetrVG übernehmen muss?

  2. Falls 1. nicht möglich sein sollte, können wir per Beschluss festlegen, dass zukünftige (größere) Druckaufträge die im Copyshop durchgesführt werden durch den AG bezahlt werden müssen?

Herzlichst, Euer roreuka

43008

Community-Antworten (8)

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Pickel

04.08.2023 um 22:05 Uhr

Warum war das aus Qualitätsgründen „nicht möglich“. Was sind die objektiv begründbaren Gründe dafür, weshalb an euren Flyer ein anderer Qualitätsanspruch gelegt werden muss als an das Papier, mit dem der AG die Mitarbeiter informiert?

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roreuka

04.08.2023 um 22:50 Uhr

Ein Flyer an sich dient in erster Linie als Werbemittel, um gezielt eine bestimmte Gruppe (also die Mitarbeitenden im Betrieb) anzusprechen. Dabei ist die Wahl des Formats und der Papierqualität entscheidend. Dies begründet die Frage nach der Qualität. Es ist nun einmal wortwörtlich etwas anderes, wenn man jemanden "nur" ein einfaches Blatt Papier mit Informationen darauf in die Hand gibt als einen gut gedruckten, handlichen Flyer.

P
Pickel

04.08.2023 um 23:02 Uhr

Vollkommen richtig, daher war die Wahl des hochwertigen Flyers vermutlich auch sinnvoll. Es wäre mir aber neu, dass der AG Werbemittel des BR zu finanzieren hätte. Daher wird der Betriebsrat mindestens die Differenz zwischen den erforderlichen Informationskosten und den nicht erforderlichen Werbekosten tragen müssen.

Hinzu kommt natürlich, dass der Betriebsratsvorsitzender hier einfach einen Copy Shop seiner Wahl gewählt hat. Es ist nun wirklich nicht erkennbar, warum der Arbeitgeber diese von fremder Seite aus verursachten und beauftragten Kosten nun übernehmen sollte.

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Catweazle

04.08.2023 um 23:11 Uhr

Die erforderlichen sachlichen Mittel muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Das bedeutet, dass der BR den Arbeitgeber vorher beteiligen muss wenn er sein Geld ausgeben will. Das gilt für jeden einzelnen Druckauftrag.

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celestro

05.08.2023 um 00:06 Uhr

Ich gehe mal schwer davon aus, das die Drucker im Betrieb auch mit "etwas besserem Papier" locker umgehen könnten.

C
Catweazle

05.08.2023 um 00:33 Uhr

Gehört Werbung überhaupt zu den erforderlichen Aufgaben? Wenn nicht muss der Arbeitgeber weder Drucker noch Papier zur Verfügung stellen. Für mein Verständnis dürfte der BR noch nicht einmal seinen eigenen Drucker dafür verwenden.

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rtjum

07.08.2023 um 10:03 Uhr

da wird der BRV wohl auf den Kosten sitzen bleiben, ich sehe auch keinen Grund wieso der AG sowas bezahlen sollte.

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XYZ68

07.08.2023 um 11:00 Uhr

Ich sehe da eher auch keinen Grund. Zumal auch hochwertige Flyer häufig genug in der Tonne landen.

Da hätte ich eher den Arbeitgeber gebeten, mal etwas höherwertiges Papier zu bestellen und mehr Augenmerk auf Inhalt und Gestaltung gelegt.

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