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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Externer Unternehmensberater / Mitbestimmungsrecht BR

S
Seidenfrosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

mal kurz eine Frage zum Einsatz von externen Unternehmensberatern durch den Unternehmer. Soweit ich das alles korrekt recherchiert habe, besteht aktuell kein Mitbestimmungsrecht durch den BR (erst wenn aus sich darauf z.B. eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG ergibt). Aber wie sieht es hier mit den Informationsrechten für den BR (vertreten durch den WA) aus ?

Dankeschön....

1.96301

Community-Antworten (1)

G
gironimo

18.01.2017 um 18:21 Uhr

Ihr habt schon aus dem § 80.2 BetrVG einen Informationensanspruch . Aus den Informationen müsst ihr selbst erkennen können, ob der Auftrag des Beraters Rechte des Betriebsrats berührt.

Auch der WA kann aus dem §106 BetrVG Informationen einfordern.

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