mal kurz eine Frage zum Einsatz von externen Unternehmensberatern durch den Unternehmer. Soweit ich das alles korrekt recherchiert habe, besteht aktuell kein Mitbestimmungsrecht durch den BR (erst wenn aus sich darauf z.B. eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG ergibt). Aber wie sieht es hier mit den Informationsrechten für den BR (vertreten durch den WA) aus ?
Dankeschön....
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Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten