Externer Unternehmensberater / Mitbestimmungsrecht BR
Hallo Zusammen,
mal kurz eine Frage zum Einsatz von externen Unternehmensberatern durch den Unternehmer. Soweit ich das alles korrekt recherchiert habe, besteht aktuell kein Mitbestimmungsrecht durch den BR (erst wenn aus sich darauf z.B. eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG ergibt). Aber wie sieht es hier mit den Informationsrechten für den BR (vertreten durch den WA) aus ?
Dankeschön....
Community-Antworten (1)
18.01.2017 um 18:21 Uhr
Ihr habt schon aus dem § 80.2 BetrVG einen Informationensanspruch . Aus den Informationen müsst ihr selbst erkennen können, ob der Auftrag des Beraters Rechte des Betriebsrats berührt.
Auch der WA kann aus dem §106 BetrVG Informationen einfordern.
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