Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.
Arbeitswegeunfall
S
Schaten
Jan 2018 bearbeitet
Ein Mitarbeiter hat auf dem Weg zur Arbeit mit dem Auto einen Rehunfall und kommt dadurch zu spät zur Arbeit. Bekommt er die dadurch verlorene Arbeitszeit bezahlt ?
1.10302
Community-Antworten (2)
P
Pickel
19.12.2016 um 14:10 Uhr
Nein, was kann der AG für das Reh?
M
Moorhuhn
19.12.2016 um 14:31 Uhr
Wegerisiko des Arbeitnehmers
Bei vorübergehendem Arbeitsausfall hat der Arbeitnehmer einen Lohnfortzahlungsanspruch, wenn ein persönlicher Hinderungsgrund vorliegt (§ 616 BGB). Ein objektives Leistungshindernis genügt nicht.
Verspätung oder Nichterscheinen wegen eines objektiven Leistungshindernisses begründet keine Lohnfortzahlung, z.B. wenn der Weg zur Arbeit wegen Naturkatastrophen, Schnee, Hochwass nicht möglich. (http://lexikon.jura-basic.de)