Jugendversammlung
Hey, Ich soll eine checkliste für die Jugendversammlung machen wo drinnen steht wann was gemacht werden soll. Ich muss doch das ganze also Tag Datum und Ort mit meinem Gremium abstimmen und danach muss doch der BR darüber abstimmen und genemigen?
Bin ich da Richtig oder bin ich da eher falsch?
mfg Nele
Community-Antworten (2)
27.04.2023 um 10:29 Uhr
Hey, du bist richtig . Die JAV kann gemäß § 71 BetrVG auf eigenen Beschluss hin mit der Zustimmung des Betriebsrats eine Jugend- und Auszubildendenversammlung abhalten.
Der Betriebsrat muss dabei nicht nur die JA-Versammlung selbst, sondern auch den Zeitpunkt ihres Stattfindens und ihre Tagesordnung genehmigen. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet § 67 Abs. 2 BetrVG.
Als JAV seid ihr bei der Abstimmung des Betriebsrats über die JA-Versammlung und ihre Tagesordnung sowohl teilnahme- als auch stimmberechtigt. Wenn ihr nach der Abstimmung die Tagesordnung für die JA-Versammlung noch einmal ändern wollt, muss dies erneut vom Betriebsrat genehmigt werden.
Wichtig: Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung für die JA-Versammlung, muss er dies mit einem sachlich gerechtfertigten Grund begründen.
27.04.2023 um 10:30 Uhr
Hallo,
ja, Ihr als JAV fasst einen Beschluss über die Durchführung einer Jugendversammlung gem. §71 BetrVG.
Sinnigerweise besprecht Ihr, wann und wo Ihr diese abhalten wollt, wer was zur Vorbereitung beiträgt und welche Inhalte dort angesprochen werden.
Ich würde dann konkret schon mal die Einladung mit Tagesordnung formulieren und dem Betriebsrat mit vorlegen - denn der muss einen Beschluss nach §67 Abs. 2 BetrVG fassen.
Wenn Ihr das alles so vollständig wie möglich beim Betriebsrat einreicht, habt Ihr ggf. auch gleich ein Feedback, ob Ihr mit Euren Themen richtig liegt.
Vielleicht hilft dieses Muster dabei:
https://www.betriebsrat.com/musterbrief/142/64216/einladung-jav-versammlung
Und hier gibt es generell noch ein schönes Sammelsurium für die JAV-Arbeit. Dort sind auch Muster für die Jugendversammlung dabei.
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