Erstellt am 01.06.2007 um 19:54 Uhr von Mona-Lisa
@jav,
eine Jugend- und Auszubildendenversammlung findet selbstverständlich während der Arbeitszeit statt!
Ich zitiere:
§ 71 Rd. Nr. 14 BetrVG DKK
V. Anzahl und zeitliche Lage
"Wie die Betriebsversammlung findet auch die JA-Versammlung grundsätzlich während der Arbeitszeit statt (Satz 2 i. V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1)."
Erstellt am 01.06.2007 um 20:12 Uhr von das