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Anerkennungsprämie

B
berndf
Jan 2018 bearbeitet

Kurze Frage: Unser Betrieb zahlt jedes mal eine Anerkennungsprämie für geleistete Arbeit 2015 usw..

Mitarbeiter die vor dem XX.02.2017 ausgeschieden sind bekommen NULL.

Mitarbeiter die nach dem 1.1.2016 eingetreten sind, bekommen die Anerkennungsprämie anteilig.

Da ich Ende September ausscheide (Rente) bekomme ich im Februar 2017 Null Euro.

Ist das vereinbar ?

1.27402

Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

19.09.2016 um 18:29 Uhr

Schau mal hier: http://www.finanztip.de/arbeitsvertrag/weihnachtsgeld/ unter der Überschrift "Anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung"

Demnach besteht bei einer "Anerkennungsprämie für geleistete Arbeit" meines Erachtens ein anteiliger Anspruch.

G
gironimo

19.09.2016 um 20:13 Uhr

Im Prinzip ja - kommt natürlicjh genau auf die Definition der Prämie an. Mitbestimmungspflichtig wären die "Entgeltgrundsätze" außerdem auch noch. Aber von BR ist ja in der Frage keine Rede.

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