Erstellt am 31.03.2023 um 16:58 Uhr von Catweazle
Es kommt darauf an nach welchen Wahlverfahren die Freistellungen gewählt wurden.
Erstellt am 31.03.2023 um 19:07 Uhr von Cakierde
Die Betriebsräte haben die freigestellten gewählt, die Kandidiert haben.
Erstellt am 31.03.2023 um 19:30 Uhr von Catweazle
Das Wahlverfahren war entweder Verhältniswahl (Listenwahl) oder Mehrheitswahl (Personenwahl). Das musst du schon wissen
Erstellt am 31.03.2023 um 19:48 Uhr von Cakierde
Danke für dein Hinweis! Die BR Wahlen handelte es sich um Listenwahl. Jetzt seidet ein freigestellter BR aus Liste Y aus, wir der Nachrücker aus der gleichen Liste, der heute Ersatzmitglied ist, automatisch freigestellt? Bekommt seine Freistellung? Ordentliches Mitglied wird er ja auf jeden Fall. Vielen Dank!
Erstellt am 31.03.2023 um 20:01 Uhr von Catweazle
Es kommt nicht darauf an wie der BR gewählt wurde. Wie wurden die Freistellungen gewählt? Wieviel Wahlvorschläge gab es? Auf keinen Fall bekommt ein Nachrücker automatisch die Freistellung. Er kann bei Freistellungswahl ja nicht kandidiert haben.
Erstellt am 31.03.2023 um 20:27 Uhr von Cakierde
Es waren mehrere Kandidaten aus 4 Listen, die durch 35 BR Mitgliedern 12 Freistellungen gewählt haben. Jetzt geht einer der Freigestellten.
Wie genau ist die Regelung? der Nachfolger bzw Nachrücker kommt aus der selben Liste, was passiert mit der Freistellung?
Erstellt am 31.03.2023 um 21:34 Uhr von Catweazle
Die Freistellung bleibt in der Liste.
Erstellt am 31.03.2023 um 22:53 Uhr von Cakierde
Vielen Dank! Das hört sich gut an! Ist es auch im Betriebsverfassungsgesetz nachzulesen, wie diese Regelung verankert ist?
Erstellt am 01.04.2023 um 12:42 Uhr von Catweazle
Lies den folgenden Link aufmerksam.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/kein-nachruecken-in-die-freistellung/details/anzeige/?type=999&cHash=52e972cf01e373f7557b2458d3d32585#:~:text=Nachr%C3%BCcken%20der%20Minderheitsliste%20bei%20Betriebsratswahl,auf%20ein%20anderes%20Betriebsratsmitglied%20%C3%BCbergehen.
Erstellt am 01.04.2023 um 15:57 Uhr von Cakierde
Hi Catweazle,
vielen Dank für den Link, habe ich durchgelesen, aber hier geht es um Kündigung und Anhörung ?
Hast Du über den Nachrücker, übertrag der Freistellung auf den Nachrücker aus gleichen Liste?
Du meintest, dass bei Verhältniswahl der Freistellung unter den Betriebsräten die Freistellung beim austreten einer BR Mitglieds die Freistellung auf den Nachrücker übertragen wird und nicht gewählt werden muss.
Vielen Dank!
Erstellt am 01.04.2023 um 16:18 Uhr von Catweazle
Mit Link hat es nicht geklappt. Kopiere mal folgen Text und google:
Solange die Liste, der das ausscheidende Betriebsratsmitglied angehört, noch zieht, erhalte der nächste von dieser Liste die Freistellung. Damit blieben die Mehrheitsverhältnisse erhalten. Mit dem Nachrücken des Mitglieds einer anderen Liste würde dieser Grundsatz aber durchbrochen.
Erstellt am 01.04.2023 um 16:27 Uhr von Cakierde
Klasse, danke Dir! Hier der Link! Vielen Dank für die tolle Unterstützung!
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/kein-nachruecken-in-die-freistellung/details/anzeige/?type=999&cHash=52e972cf01e373f7557b2458d3d32585
Erstellt am 18.04.2023 um 19:13 Uhr von babus
Diese Antwort wurde von "babus" gelöscht.