Erstellt am 14.09.2016 um 15:59 Uhr von gironimo
Der Zoll hat ja heut zu Tage diverse Überwachungsaufgaben (z.B. Mindestlohn und damit verbundene Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeit und mehr).
Wenn der BR gar nicht weiß, warum der Zoll im Haus war, hat der BR einen Informationsanspruch aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG. Waren von der Prüfung Arbeitnehmerangelegenheiten betroffen, hat der BR natürlich auch einen Anspruch auf die Ergebnisse der Prüfung. Es kann ja sein, dass sich ein Handlungsbedarf für den BR ergibt.
Erstellt am 14.09.2016 um 17:04 Uhr von antonia
Es betraf AN Angelegenheiten. Wie fordere ich die Infos ein? Brauchen wir einen Gremiumsbeschluss?
Erstellt am 14.09.2016 um 17:15 Uhr von Tester
Woher weißt du du ohne Gremiumsbeschluss, dass das Gremium die Infos haben will? ;-)
Erstellt am 14.09.2016 um 17:47 Uhr von gironimo
Ganz praktisch gedacht. Wenn Du glaubst, dass der AG mauern will, fasse einen Beschluss darüber, welche Informationen der BR erforderlicher Weise benötigt.
Wenn es bei Euch mit dem AG gut läuft, kannst Du ihn als BRV (bist du es? ) bitten unter Bezug auf Paragraph 80 BETRVG die erforderlichen Informationen bereitzustellen, damit ihr euch in der kommenden Sitzung damit befassen könnt.