Erstellt am 31.08.2016 um 12:05 Uhr von gironimo
Was meinst du mit - der BR lehnt Arbeitsplätze ab? Das gibt es doch eigentlich nicht.
Wenn nach einer Ausschreibung die Stelle besetzt werden soll, könnt ihr unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen.
Erstellt am 31.08.2016 um 13:14 Uhr von celestro
In der Überschrift steht: "Arbeitspläne" ... das dürfte auch für den weiteren Text gelten, zumal es auch nur dann Sinn machen würde.
Erstellt am 31.08.2016 um 16:16 Uhr von gironimo
Naja - vielleicht. Dann kann man u.U. unter Arbeitspläne Schichtpläne verstehen???
Und da würde ja dann § 87 BetrVG gelten - im Streitfall also E-Stelle.
Aber vielleicht kann uns Prittygirl da noch mal aufklären.
Erstellt am 31.08.2016 um 18:07 Uhr von gironimo
Missachtet der AG die Mitbestimmung des BR, helfen gute Worte oft nicht weiter. Da müsst ihr dann auch einmal einen Unterlassungsanspruch beim Arbeitsgericht geltend machen.
Dazu am besten einen Fachanwalt hinzu ziehen.
Vorausgesetzt die Pläne die du meinst, sind mitbestimmungspflichtig.