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Arbeitspläne

P
Prettygirl
Jan 2018 bearbeitet

Morgen folgende Frage was passiert wenn Arbeitsplätze vom BR abgelehnt werden und trotzdem ausgehängt werden?Was machte ich als BR dann?Bin noch ziemlich neu dabei und will alles richtig machen.Habe den AG schon drauf hingewiesen aber nix passiert

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Community-Antworten (4)

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gironimo

31.08.2016 um 14:05 Uhr

Was meinst du mit - der BR lehnt Arbeitsplätze ab? Das gibt es doch eigentlich nicht.

Wenn nach einer Ausschreibung die Stelle besetzt werden soll, könnt ihr unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen.

C
celestro

31.08.2016 um 15:14 Uhr

In der Überschrift steht: "Arbeitspläne" ... das dürfte auch für den weiteren Text gelten, zumal es auch nur dann Sinn machen würde.

G
gironimo

31.08.2016 um 18:16 Uhr

Naja - vielleicht. Dann kann man u.U. unter Arbeitspläne Schichtpläne verstehen???

Und da würde ja dann § 87 BetrVG gelten - im Streitfall also E-Stelle.

Aber vielleicht kann uns Prittygirl da noch mal aufklären.

G
gironimo

31.08.2016 um 20:07 Uhr

Missachtet der AG die Mitbestimmung des BR, helfen gute Worte oft nicht weiter. Da müsst ihr dann auch einmal einen Unterlassungsanspruch beim Arbeitsgericht geltend machen.

Dazu am besten einen Fachanwalt hinzu ziehen.

Vorausgesetzt die Pläne die du meinst, sind mitbestimmungspflichtig.

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