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Firmenanteilsverkauf 49.9% wie gehts weiter mit uns?

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Judodixi
Jan 2018 bearbeitet

Unser Unternehmen beabsichtigt ca. 49,9 % seiner Anteile an ein anderes Unternehmen zu veräußern. Bei dieser maßnahme könnte es passieren das einige von uns an andere Arbeitsstandorte versetzt werden sollen. Wie sieht es mit dem Bestandsschutz in Bezug auf Betriebsvereinbarungen, Eingruppierungen/ Gehalt und was wird aus unserem Betriebsrat. Bleibt dieser im Amt oder geht er im anderen Unternehmen auf. Im vorraus vielen Dank für eure Antworten.

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Community-Antworten (4)

C
celestro

23.08.2016 um 13:36 Uhr

Spontan würde ich sagen: Warum sollte überhaupt irgendetwas passieren ? Firma bleibt ja weiter bestehen, ebenso die Standorte. Warum sollte da Personen versetzt werden ? Wohin ? Denn der Haupteigentümer ist ja weiterhin der Gleiche wie vorher.

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judodixi

23.08.2016 um 14:51 Uhr

Erst einmal Danke für die Antwort. Es ist dann beabsichtigt nur die Arbeitsplätze hier zu behalten die unbedingt noch nötig sind. Ausscheidende Mitarbeiter sollen nicht mehr ersetzt werden. Ich kenne das von einem Versorgungsbetrieb der Anteile verkauft hatte. nach einem Jahr war der Laden zu und die Arbeitsplätze auf die eine und andere Art weg. Und nicht immer auf die feine englische Art. Die 49.9 % Anteile sind doch nur der Anfang. Der Einkaufende ist doch um Längen größer als wir. Aber stellt sich mir eine andere frage: Mußte dann nicht ein Gesamtbetriebsrat gebildet werden.

Danke für eure Antworten

P
paula

23.08.2016 um 15:29 Uhr

die Übernahme der 49% berührt die Identität des Unternehmens zunächst nicht. Es handelt sich auch nicht um einen Betriebsübergang oder ähnliches.

Daher bleiben die Betriebsvereinbarungen gültig, die Arbeitsverträge bestehen weiter etc.

Was Euch wohl Sorgen macht, was macht der neue Teilhaber so und wie wirkt sich das im Nachgang aus. Das ist aber etwas anderes als der Anteilskauf

Der WA sollte die zukünftige Firmenstrategie hinterfragen und wenn es Handlungsfelder Richtung Interesseausgleich und Sozialplan ran an die Arbeit!!!!

G
gironimo

23.08.2016 um 17:50 Uhr

Wenn ihr ausserdem Befürchtungen über schleichenden Abbau habt - verweigert Mehrarbeit die Zustimmung, wenn die Mehrarbeit wegen Personalmangel entsteht und erarbeitet ein eigenes Konzept im Sinne des Paragraph 92a BetrVG.

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