Firmenanteilsverkauf 49.9% wie gehts weiter mit uns?
Unser Unternehmen beabsichtigt ca. 49,9 % seiner Anteile an ein anderes Unternehmen zu veräußern. Bei dieser maßnahme könnte es passieren das einige von uns an andere Arbeitsstandorte versetzt werden sollen. Wie sieht es mit dem Bestandsschutz in Bezug auf Betriebsvereinbarungen, Eingruppierungen/ Gehalt und was wird aus unserem Betriebsrat. Bleibt dieser im Amt oder geht er im anderen Unternehmen auf. Im vorraus vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (4)
23.08.2016 um 13:36 Uhr
Spontan würde ich sagen: Warum sollte überhaupt irgendetwas passieren ? Firma bleibt ja weiter bestehen, ebenso die Standorte. Warum sollte da Personen versetzt werden ? Wohin ? Denn der Haupteigentümer ist ja weiterhin der Gleiche wie vorher.
23.08.2016 um 14:51 Uhr
Erst einmal Danke für die Antwort. Es ist dann beabsichtigt nur die Arbeitsplätze hier zu behalten die unbedingt noch nötig sind. Ausscheidende Mitarbeiter sollen nicht mehr ersetzt werden. Ich kenne das von einem Versorgungsbetrieb der Anteile verkauft hatte. nach einem Jahr war der Laden zu und die Arbeitsplätze auf die eine und andere Art weg. Und nicht immer auf die feine englische Art. Die 49.9 % Anteile sind doch nur der Anfang. Der Einkaufende ist doch um Längen größer als wir. Aber stellt sich mir eine andere frage: Mußte dann nicht ein Gesamtbetriebsrat gebildet werden.
Danke für eure Antworten
23.08.2016 um 15:29 Uhr
die Übernahme der 49% berührt die Identität des Unternehmens zunächst nicht. Es handelt sich auch nicht um einen Betriebsübergang oder ähnliches.
Daher bleiben die Betriebsvereinbarungen gültig, die Arbeitsverträge bestehen weiter etc.
Was Euch wohl Sorgen macht, was macht der neue Teilhaber so und wie wirkt sich das im Nachgang aus. Das ist aber etwas anderes als der Anteilskauf
Der WA sollte die zukünftige Firmenstrategie hinterfragen und wenn es Handlungsfelder Richtung Interesseausgleich und Sozialplan ran an die Arbeit!!!!
23.08.2016 um 17:50 Uhr
Wenn ihr ausserdem Befürchtungen über schleichenden Abbau habt - verweigert Mehrarbeit die Zustimmung, wenn die Mehrarbeit wegen Personalmangel entsteht und erarbeitet ein eigenes Konzept im Sinne des Paragraph 92a BetrVG.
Verwandte Themen
Mitbestimmungsrecht
ÄlterHallo Kollegen, seit einiger Zeit hat es sich der AG zu Gewohnheit gemacht Überstunden ohne unsere Zustimmung anzuordnen . Da diese Stunden völlig ins unermessliche gehen und auch teilweise gegen
Austritt aus dem BR; BR-Mitglied und das Ersatzmitglied ausgeschieden - wie gehts nun weiter?
ÄlterNeuwahlen Wir haben 57 Arbeitnehmer. Unser BR besteht aus 3 Personen + 1 Ersatzmitglied. Gestern ist ein BR Mitglied und das ersatzmitglied ausgeschieden. wie gehts nun weiter?
Gehts noch ?
ÄlterDer BRV ist zurückgetreten. Letzte Woche Mittwoch. Heute hat der BR in seiner Sitzung es nicht geschafft einen neuen Vorsitzenden zu wählen. Die Anwesenden lehnen alle ab. TOP war Neuwahl. Nachdem zwe
Verbleib von BR Mitgliedern bei Sozialplan / Betriebsbedingten Kündigungen
ÄlterHallo zusammen, zuerst mal: Ich kenne das Kündigungsschutzgesetz soweit und auch den Sonderkündigungsschutz von BR Mitgliedern. Folgende Fallkonstellation: 1: Im Rahmen eines Sozialplanes wird eine
AG hat keine Möglichkeit der Wiedereingliederung! Wie gehts weiter?
Älterhallo zusammen, vielleicht kann mir ja jemand helfen. danke schon mal. also, ich befinde mich auf reha (psychosomatisch), und soll gleich in eine wiedereingliederung gesteckt werden. mein arbeit