Teilzeitbefristung
Guten morgen,
Ich habe einen Kollegen der wurde letztes Jahr befristet eingestellt . Zuerst mit 30 Std. Zweiter vertrag 18 Stunden. Dritter Vertrag der im Oktober endet wieder mit 30 Stunden alle mit Sachgrund.
Da sich die Stunden verändert haben ist er ja fest angestellt durch diesen Fehler von seitens der Marktleitung.
Wie verhalten wir uns nun richtig, damit er bleiben kann.? Was macht der Kollege?
Danke
Community-Antworten (5)
17.08.2016 um 10:32 Uhr
Warum sollte er fest eingestellt sein?
Waren die Sachgründe falsch?
17.08.2016 um 10:54 Uhr
Hallo.
Nein, die Gründe nicht. Allerdings die Stunden. Diese dürfen sich doch im darauffolgenden Vertrag nicht ändern. Der Vertrag muss genau so sein wie der vorausgegangene.
17.08.2016 um 11:10 Uhr
Wir reden aber von Sachgrund-Befristungen.
17.08.2016 um 11:20 Uhr
Ja, Sachgrund
17.08.2016 um 11:57 Uhr
und da beginnen die Probleme
die Urteile des BAG 7 AZR 12/06 und 7 AZR 603/06 sind zur sachgrundlosen Befristung ergangen und die Argumentation des BAG geht auf das Anschlussverbot zurück. Dieses greift aber nicht bei der Sachgrundbefristung