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Teilzeitbefristung

T
Teufel
Nov 2016 bearbeitet

Guten morgen,

Ich habe einen Kollegen der wurde letztes Jahr befristet eingestellt . Zuerst mit 30 Std. Zweiter vertrag 18 Stunden. Dritter Vertrag der im Oktober endet wieder mit 30 Stunden alle mit Sachgrund.

Da sich die Stunden verändert haben ist er ja fest angestellt durch diesen Fehler von seitens der Marktleitung.

Wie verhalten wir uns nun richtig, damit er bleiben kann.? Was macht der Kollege?

Danke

1.56305

Community-Antworten (5)

G
gironimo

17.08.2016 um 10:32 Uhr

Warum sollte er fest eingestellt sein?

Waren die Sachgründe falsch?

T
Teufel

17.08.2016 um 10:54 Uhr

Hallo.

Nein, die Gründe nicht. Allerdings die Stunden. Diese dürfen sich doch im darauffolgenden Vertrag nicht ändern. Der Vertrag muss genau so sein wie der vorausgegangene.

P
Pickel

17.08.2016 um 11:10 Uhr

Wir reden aber von Sachgrund-Befristungen.

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Teufel

17.08.2016 um 11:20 Uhr

Ja, Sachgrund

P
paula

17.08.2016 um 11:57 Uhr

und da beginnen die Probleme

die Urteile des BAG 7 AZR 12/06 und 7 AZR 603/06 sind zur sachgrundlosen Befristung ergangen und die Argumentation des BAG geht auf das Anschlussverbot zurück. Dieses greift aber nicht bei der Sachgrundbefristung

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