Gründung eine BR
Hallo Zusammen,
wir planen einen Br zu Gründen und wissen nicht ob unsere Teilzeitkräte und Aushilfen auch dazu zählen ? Und wer alles Wahlberechtigt ist.
Über hilfe würde ich mich freuen
Danke und Gruß Klaus
Community-Antworten (2)
15.08.2016 um 20:48 Uhr
Wer ist wahlberechtigter Arbeitnehmer?
Das sind alle Arbeitnehmer und Auszubildende des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 7 BetrVG). Ausgenommen ist der in § 5 Abs. 2 - 4 BetrVG genannte Personenkreis, insbesondere die leitenden Angestellten und Gesellschafter. Wahlberechtigt sind u.a. auch geringfügig Beschäftigte, Aushilfen und Teilzeitkräfte sowie Leiharbeitnehmer, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
Aller Anfang ist schwer, kann da ein Lied von singen. Wenn Möglich nehmt die Gewerkschaft mit ins Boot.
Wünsche euch viel Glück
16.08.2016 um 02:27 Uhr
Und lasst euch bloß nicht auf irgendwelche Nonsens Alternativen ein in Sachen Vertretung der Belegschaft.....holt euch wie schon gesagt Hilfe von eurer zuständigen Gewerkschaft.
Viele Glück
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