Erstellt am 07.06.2016 um 08:15 Uhr von moreno
Na wie wärs denn wenn sich Euer ,,Gesamt BR" mal schulen würde?
Der AG spricht eine fristlose Kündigung aus Ihr könnt innerhalb drei Tage Eure Bedenken äußern und der Rest ist Sache von Arbeitsgericht. Wichtig ist nur, dass der Kollege innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage macht. Wenn sich dann mal jemand von Euch den Spaß macht mit zur Gerichtsverhandlung zu gehen werdet Ihr feststellen wie wenig der Betriebsrat hier eine Rolle spielt.
Erstellt am 07.06.2016 um 10:22 Uhr von celestro
Ich weiß nicht, ob das in dem Post von Moreno so richtig heraus kam. Außer bei der Kündigung von BR-Mitglieder, benötigt der AG von Euch keine "Erlaubnis" um zu kündigen. Ihr könnt bei einer fristlosen Bedenken äußern und einer fristgerechten "Widersprechen". Dennoch kann in beiden Fällen der AG trotzdem die Kündigung durchziehen.
Und letztlich ist es auch "fast" egal, was der BR an Bedenken äußert oder in den Widerspruch schreibt. Einzig und alleine bei der Frage "hat der Gekündigte bis zum Ende der Kündigungsfrist (bei fristgerechter) einen Anspruch darauf, weiter zu arbeiten und dafür bezahlt zu werden, kommt es auf einen ordnungsgemäßen Widerspruch des BR an.
Ansonsten kann der Gekündigte auch alles was der BR ggf. geschrieben hat oder hätte, dem Gericht selbst (oder über den Anwalt) mitteilen.
Erstellt am 07.06.2016 um 10:28 Uhr von derdermalwjlwar
....und wenn celestro nun noch "fristlosen" durch "außerordentlichen" und "fristgerechten" durch "ordentlichen" ersetzt, dann ist es korrekt.
Es gibt nämlich auch außerordentliche Kündigungen mit einer "Auslauffrist". Wichtig ist dabei nur, dass der AG den Gekündigten sofort freistellt. Tut er das nicht, ist die Kündigung im KSch-Verfahren u.U. weg.
Erstellt am 07.06.2016 um 10:38 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"Und letztlich ist es auch "fast" egal, was der BR an Bedenken äußert oder in den Widerspruch schreibt. Einzig und alleine bei der Frage "hat der Gekündigte bis zum Ende der Kündigungsfrist (bei fristgerechter) einen Anspruch darauf, weiter zu arbeiten und dafür bezahlt zu werden, kommt es auf einen ordnungsgemäßen Widerspruch des BR an."
Das meinst Du aber nicht ernst?
Erstellt am 07.06.2016 um 13:25 Uhr von celestro
"Das meinst Du aber nicht ernst?"
Und warum sollte ich das nicht ernst meinen ?
"....und wenn celestro nun noch "fristlosen" durch "außerordentlichen" und "fristgerechten" durch "ordentlichen" ersetzt, dann ist es korrekt."
Da hat "derdermalwjlwar" natürlich völlig recht. Danke für die Korrektur. Schön das es User gibt, die Korrekturen vernünftig rüber bringen können. Sollte sich ein User mit vielen ö im Namen mal ein Beispiel dran nehmen.
Erstellt am 07.06.2016 um 13:29 Uhr von Pickel
Celestro, Pjöööng bezieht sich auf "bis zum Ende der Kündigungsfrist ". Das ist falsch.
Erstellt am 07.06.2016 um 16:52 Uhr von celestro
@ Pickel
Du hast natürlich völlig recht, das die von Dir benannte Passage falsch ist. Ob er / sie sich aber jetzt darauf bezieht, läßt sich nur vermuten. Ich glaube nach der Wortwahl "Das meinst Du aber nicht ernst" eher NICHT, daß er / sie darauf abzielte.
Aber genau das ist der Grund, warum sehr viele User es überhaupt nicht leiden können, wenn Pjöööng antwortet. Bei allem Wissen, was er / sie zu haben scheint. Warum muß man das wie das letzte A******** raushängen lassen ? Wieso kann man nicht vernünftig schreiben "Du meintest wohl eher bis zum Ende des Gerichtsverfahrens" ? Weil man als User in einem Forum so schön anonym ist und den dicken Larry raus lassen kann ? Etwas, wofür man im echten Leben die Fresse dick bekommen würde, aber im Internet kann man sich das ja ruhig trauen ?
Erstellt am 08.06.2016 um 09:39 Uhr von gironimo
>Meine FRAGE dazu...wie sollen wir nun auf die Sachlage reagieren, das man trotz unseres Votums (der Gesamt-BR lehnt komplett die Kündigung ab) reagieren???
Zusammengefasst was hier neben anderen Diskussionspunkten angesprochen wurde:
Nichts - außer dem AN zu raten, das Arbeitsgericht innerhalb der Klagefrist anzurufen und dabei möglichst einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Falls der AG die Stellungnahme des BR dem gekündigten AN nicht gegeben hat, würde ich es tun (ich weiß, andere sehen darin Probleme - ich nicht).