W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie soll der BR reagieren?

B
BernieWES
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich mach es kurz :-) alsoooo: wir haben eine fristlose Kündigung auf den Tisch bekommen, der Kollege soll angeblich den Kundenzähler verstellt haben u so die Daten manipuliert haben...diese Aussage stützt sich auf einen MA den die Personalchefin befragt hat...laut späterer Aussage des MA wurden ihm die Antworten durch Suggestivfragen in den "Mund" gelegt... wir als Gremium haben alle anderen MA befragt die es verneinten das eine Anweisung gemacht worden ist...für uns sehr pausibel erklärt und dadurch hat auch die Firma keinen finaziellen Schaden genommen...der MA der gekündigt werden soll ist seit 6 Jahren im Unternehmen und hat in Vergangenheit keine Verfehlung gehabt (Abmahnung etc) Wir als Gesamt-BR haben komplett die Kündigung abgelehnt und als Empfehlung gegeben das es auch mit einer Ermahnung gereicht hätte... Dem MA wurde jetzt doch gekündigt (außßerordentlich fristlos mit sofortiger Wirkung) also gegen die Abstimmung des BR...mit der Begründung das Vertrauen sei zerstört und man sei sauer das man sie (Personalchefin) nicht mehr gehört hat und man Ihr untertsellen würde sie hätte den befragten MA zur Sachlage die Wörte in den Mund gelegt...(Anmerkung: in der Kündigung war alles sehr detailliert erklärt was die Perso dem MA vorwirft...wir als Gremium hatten keine weiteren Fragen mehr dazu...)

Meine FRAGE dazu...wie sollen wir nun auf die Sachlage reagieren, das man trotz unseres Votums (der Gesamt-BR lehnt komplett die Kündigung ab) reagieren???

1.15008

Community-Antworten (8)

M
Moreno

07.06.2016 um 10:15 Uhr

Na wie wärs denn wenn sich Euer ,,Gesamt BR" mal schulen würde? Der AG spricht eine fristlose Kündigung aus Ihr könnt innerhalb drei Tage Eure Bedenken äußern und der Rest ist Sache von Arbeitsgericht. Wichtig ist nur, dass der Kollege innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage macht. Wenn sich dann mal jemand von Euch den Spaß macht mit zur Gerichtsverhandlung zu gehen werdet Ihr feststellen wie wenig der Betriebsrat hier eine Rolle spielt.

C
celestro

07.06.2016 um 12:22 Uhr

Ich weiß nicht, ob das in dem Post von Moreno so richtig heraus kam. Außer bei der Kündigung von BR-Mitglieder, benötigt der AG von Euch keine "Erlaubnis" um zu kündigen. Ihr könnt bei einer fristlosen Bedenken äußern und einer fristgerechten "Widersprechen". Dennoch kann in beiden Fällen der AG trotzdem die Kündigung durchziehen.

Und letztlich ist es auch "fast" egal, was der BR an Bedenken äußert oder in den Widerspruch schreibt. Einzig und alleine bei der Frage "hat der Gekündigte bis zum Ende der Kündigungsfrist (bei fristgerechter) einen Anspruch darauf, weiter zu arbeiten und dafür bezahlt zu werden, kommt es auf einen ordnungsgemäßen Widerspruch des BR an.

Ansonsten kann der Gekündigte auch alles was der BR ggf. geschrieben hat oder hätte, dem Gericht selbst (oder über den Anwalt) mitteilen.

D
derdermalwjlwar

07.06.2016 um 12:28 Uhr

....und wenn celestro nun noch "fristlosen" durch "außerordentlichen" und "fristgerechten" durch "ordentlichen" ersetzt, dann ist es korrekt.

Es gibt nämlich auch außerordentliche Kündigungen mit einer "Auslauffrist". Wichtig ist dabei nur, dass der AG den Gekündigten sofort freistellt. Tut er das nicht, ist die Kündigung im KSch-Verfahren u.U. weg.

P
Pjöööng

07.06.2016 um 12:38 Uhr

Zitat (celestro): "Und letztlich ist es auch "fast" egal, was der BR an Bedenken äußert oder in den Widerspruch schreibt. Einzig und alleine bei der Frage "hat der Gekündigte bis zum Ende der Kündigungsfrist (bei fristgerechter) einen Anspruch darauf, weiter zu arbeiten und dafür bezahlt zu werden, kommt es auf einen ordnungsgemäßen Widerspruch des BR an."

Das meinst Du aber nicht ernst?

C
celestro

07.06.2016 um 15:25 Uhr

"Das meinst Du aber nicht ernst?"

Und warum sollte ich das nicht ernst meinen ?

"....und wenn celestro nun noch "fristlosen" durch "außerordentlichen" und "fristgerechten" durch "ordentlichen" ersetzt, dann ist es korrekt."

Da hat "derdermalwjlwar" natürlich völlig recht. Danke für die Korrektur. Schön das es User gibt, die Korrekturen vernünftig rüber bringen können. Sollte sich ein User mit vielen ö im Namen mal ein Beispiel dran nehmen.

P
Pickel

07.06.2016 um 15:29 Uhr

Celestro, Pjöööng bezieht sich auf "bis zum Ende der Kündigungsfrist ". Das ist falsch.

C
celestro

07.06.2016 um 18:52 Uhr

@ Pickel

Du hast natürlich völlig recht, das die von Dir benannte Passage falsch ist. Ob er / sie sich aber jetzt darauf bezieht, läßt sich nur vermuten. Ich glaube nach der Wortwahl "Das meinst Du aber nicht ernst" eher NICHT, daß er / sie darauf abzielte.

Aber genau das ist der Grund, warum sehr viele User es überhaupt nicht leiden können, wenn Pjöööng antwortet. Bei allem Wissen, was er / sie zu haben scheint. Warum muß man das wie das letzte A******** raushängen lassen ? Wieso kann man nicht vernünftig schreiben "Du meintest wohl eher bis zum Ende des Gerichtsverfahrens" ? Weil man als User in einem Forum so schön anonym ist und den dicken Larry raus lassen kann ? Etwas, wofür man im echten Leben die Fresse dick bekommen würde, aber im Internet kann man sich das ja ruhig trauen ?

G
gironimo

08.06.2016 um 11:39 Uhr

Meine FRAGE dazu...wie sollen wir nun auf die Sachlage reagieren, das man trotz unseres Votums (der Gesamt-BR lehnt komplett die Kündigung ab) reagieren???

Zusammengefasst was hier neben anderen Diskussionspunkten angesprochen wurde:

Nichts - außer dem AN zu raten, das Arbeitsgericht innerhalb der Klagefrist anzurufen und dabei möglichst einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Falls der AG die Stellungnahme des BR dem gekündigten AN nicht gegeben hat, würde ich es tun (ich weiß, andere sehen darin Probleme - ich nicht).

Ihre Antwort