Gewerkschaftssekretär
Hallo Meine Frage ist :Müssen alle Betriebsrats Mitglieder mit einem Gewerkschaftssekretär einverstanden sein und was hat der für eine Funktion im Betriebsrat
Community-Antworten (5)
09.03.2016 um 15:05 Uhr
@sternenhimmel
ein Gewerkschaftssekretär ist ein "hauptamtliches" Mitglied einer Gewerkschaft und hat in einem Betriebsrat, der nicht der Betriebsrat seiner Gewerkschaft, in der er AN ist, gar keine Funktion. Er kann Betriebsräten "beratend" zur Seite stehen, wenn die Gewerkschaft in dem Betrieb vertreten ist und z.B. BRM Gewerkschaftsmitglieder sind.
Dementsprechend müssen nicht alle BRM mit dem Gewerkschaftssekretär einverstanden sein.
Gruß Galaxy
09.03.2016 um 16:41 Uhr
Unser BR besteht aus 11 Leuten davon sind 5 in einer Gewerkschaft können die anderen 6 gegen den Gewerkschaftssekretär stimmen oder geht das nach 1/4 der Gewerkschaftsmitglieder
Gruss Sternenhimmel
09.03.2016 um 18:44 Uhr
Ähm, das war doch klar genug. Mit einem "Gewerkschaftssekretär" habt ihr genauso viel zu tun wie mit einem Postboten.
Wenn den jemanden in der Sitzung dabei haben will, reicht ein BRM das "nein" sagt um ihn loszuwerden. Die BR-Sitzungen sind nichtöffentlich.
09.03.2016 um 19:10 Uhr
xumuimhxer Wenn den jemanden in der Sitzung dabei haben will, reicht ein BRM das "nein" sagt um ihn loszuwerden. Die BR-Sitzungen sind nichtöffentlich.
Das ist so nicht ganz richtig, zumindest dann nicht, wenn vorher das passiert ist:
Betriebsverfassungsgesetz § 31 Teilnahme der Gewerkschaften Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen; in diesem Fall sind der Zeitpunkt der Sitzung und die Tagesordnung der Gewerkschaft rechtzeitig mitzuteilen.
09.03.2016 um 19:13 Uhr
Sternenhimmel ich glaube, wir verstehen alle nicht so ganz, was du meinst. Vielleicht erklärst du die Situation mit eurem Sekretär mal etwas genauer.
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