Erstellt am 09.03.2016 um 14:05 Uhr von galaxy
@sternenhimmel
ein Gewerkschaftssekretär ist ein "hauptamtliches" Mitglied einer Gewerkschaft und hat in einem Betriebsrat, der nicht der Betriebsrat seiner Gewerkschaft, in der er AN ist, gar keine Funktion.
Er kann Betriebsräten "beratend" zur Seite stehen, wenn die Gewerkschaft in dem Betrieb vertreten ist und z.B. BRM Gewerkschaftsmitglieder sind.
Dementsprechend müssen nicht alle BRM mit dem Gewerkschaftssekretär einverstanden sein.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 09.03.2016 um 15:41 Uhr von Sternenhimmel
Unser BR besteht aus 11 Leuten davon sind 5 in einer Gewerkschaft können die anderen 6 gegen den Gewerkschaftssekretär stimmen oder geht das nach 1/4 der Gewerkschaftsmitglieder
Gruss Sternenhimmel
Erstellt am 09.03.2016 um 17:44 Uhr von xumuimhxer
Ähm, das war doch klar genug. Mit einem "Gewerkschaftssekretär" habt ihr genauso viel zu tun wie mit einem Postboten.
Wenn den jemanden in der Sitzung dabei haben will, reicht ein BRM das "nein" sagt um ihn loszuwerden. Die BR-Sitzungen sind nichtöffentlich.
Erstellt am 09.03.2016 um 18:10 Uhr von nicoline
xumuimhxer
*Wenn den jemanden in der Sitzung dabei haben will, reicht ein BRM das "nein" sagt um ihn loszuwerden. Die BR-Sitzungen sind nichtöffentlich.*
Das ist so nicht ganz richtig, zumindest dann nicht, wenn vorher das passiert ist:
Betriebsverfassungsgesetz
§ 31 Teilnahme der Gewerkschaften
Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen; in diesem Fall sind der Zeitpunkt der Sitzung und die Tagesordnung der Gewerkschaft rechtzeitig mitzuteilen.
Erstellt am 09.03.2016 um 18:13 Uhr von nicoline
Sternenhimmel
ich glaube, wir verstehen alle nicht so ganz, was du meinst. Vielleicht erklärst
du die Situation mit eurem Sekretär mal etwas genauer.