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GdB Ausweis oder Anschreiben beim AG vorlegen?

S
Steinerin
Feb 2023 bearbeitet

Moin moin, muss der AN das Anschreiben des Landesamtes für soziale Dienste vorlegen oder reicht der Ausweis mit dem GdB? Der sagt doch eigentlich schon alles aus.... Danke aus S.-H.

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Community-Antworten (4)

C
celestro

02.02.2023 um 10:46 Uhr

"Das Vorliegen der Schwerbehinderung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber jedoch durch den Schwerbehindertenausweis nachweisen."

aus:

https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung/schwerbehinderung-rechte-am-arbeitsplatz

D
DummerHund

02.02.2023 um 10:48 Uhr

Bei Kündigungen von Schwerbehinderten ist es so das man Belege vorlegen muss das man Scherbehindert ist. Ich antizipiere hier mal das dann auch bei der ersten Meldung an den AG eine Kopie von dem Schreiben vorgelegt werden muss

S
Steinerin

02.02.2023 um 12:35 Uhr

@ dummerhund, richtig, man muss belegen, dass man schwerbehindert ist. Das ist unstrittig. Jedoch ist die Frage, reicht der Ausweis oder muss es explizit das Schreiben der Behörde sein. Im Ausweis findet man ja auch alle relevanten Daten.

@celestro Durch den Ausweis.. das reicht, also?

Danke an euch beiden auf jeden Fall schon mal!!

N
netteannette

02.02.2023 um 13:28 Uhr

Ja, der Ausweis reicht. Das Schreiben ist ja an den schwerbehinderten AN gerichtet und dort steht die Begründung weshalb welcher GdB zuerkannt wurde und evtl. auch welches "Leiden" nicht anerkannt wurde. Das alles geht den AG gar nix an.

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