Mitbestimmung bei PDL Ausbildung
Bei uns in eine Betrieb mit mehreren Wohnheimen für Menschen mit Behinderung steht nun fest das eine Mitarbeiterin sich für eine Ausbildung zu PDL (Pflegedienstleitung) gemeldet hat. Sie hat auch schon einen Vertrag unterschrieben. Allerdings waren auch andere Mitarbeiter schon länger im Gespräch und wurden damit vertröstet wir benötigen so eine zusätzliche Stelle nicht.
Jetzt ist meine Frage ob der BR bei so einer Entscheidung Mitsprache hat. Schließlich gab es mehrere Bewerber die zum teil viel qualifizierter waren.
Community-Antworten (2)
02.02.2016 um 15:49 Uhr
Die Betriebsratsbeteiligung ergibt sich aus den §§ 96 bis 98 BetrVG und beinhaltet eine Förderungspflicht, ein Vorschlags- und Beratungsrecht, sowie ein Iniativ- und Mitbestimmungsrecht.
02.02.2016 um 16:10 Uhr
§ 98 Abs. 3+4 BetrVG sind dabei recht interessant:
Führt der Arbeitgeber betriebliche Maßnahmen der Berufsbildung durch oder stellt er für außerbetriebliche Maßnahmen der Berufsbildung Arbeitnehmer frei oder trägt er die durch die Teilnahme von Arbeitnehmern an solchen Maßnahmen entstehenden Kosten ganz oder teilweise, so kann der Betriebsrat Vorschläge für die Teilnahme von Arbeitnehmern oder Gruppen von Arbeitnehmern des Betriebs an diesen Maßnahmen der beruflichen Bildung machen. (4) Kommt im Fall des Absatzes 1 oder über die nach Absatz 3 vom Betriebsrat vorgeschlagenen Teilnehmer eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
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