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Weihnachtszuwendung Lebkuchen

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Essence
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen!

Seit ca. 40 Jahren bekommen die Mitarbeiter aus unserem Betrieb zu Weihnachten ein Lebkuchen-Paket als Aufmerksamkeit der Geschäftsleitung. Eine Betriebsvereinbarung, oder sonstige Abkommen gibt es hierfür allerdings nicht. Nun soll aufgrund von Kosteneinsparung diese Geste gestrichen werden. Wir als Betriebsrat finden das Zeichen, dass damit gesetzt wird natürlich nicht so toll. :( Vor allem da dies keine exorbitant hohen Kosten sind.

Meine Frage wäre nun ob aufgrund der Dauer und des eigentlich immer gleichbleibenden Wertes der Pakete (ausgenommen der Kostensteigerung aufgrund der Preiserhöhungen) hier die betriebliche Übung einsetzt?

Vielen Dank für eure Antworten!

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Community-Antworten (7)

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Moreno

21.01.2016 um 13:13 Uhr

Na wer will denn fürn Lebkuchenpaket ne betriebliche Übung einklagen? :-( denn dies wär ja wohl die eigentliche Möglichkeit wenn der AG dies nicht mehr verschenkt!

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gironimo

21.01.2016 um 13:14 Uhr

das dürfte so sein. Fragt sich nur, ob hier einer individualrechtliche Klage führen will. Der BR kann es nicht.

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Essence

21.01.2016 um 13:23 Uhr

Na klagen möchte natürlich keiner von uns, nicht wegen Lebkuchen. :) Uns geht es rein um die Geste und wir möchten unserer Geschäftsführung den kompletten Umfang dieser Aktion vor Augen führen. Innerhalb des Gremiums waren wir nun nicht sicher, ob diese Art der Zuwendung ebenfalls zur betrieblichen Übung werden kann. Daher die Frage. :)

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Pickel

21.01.2016 um 14:06 Uhr

Es ist soweit ja alles gesagt: Betriebliche Übungen sind wenn dann nur ein indidualrechtlicher Anspruch, den jeder selbst einklagen müsste. Da davon wohl kaum auszugehen ist, wäre ich auch vorsichtig, diesen Begriff überhaupt aufzugreifen.

Wenn betr. Übungen an jeder Ecke drohen, wird der AG sich bei weiteren freiwilligen Zuwendungen auch eher überlegen, ob er diese noch gewähren möchte. Ich denke ein Verharren auf dieser Position würde dem gewünschten Gesamtergebnis eindeutig schaden.

Hilfreich wird es eher sein, die allgemeine Enttäuschung der Belegschaft in den Mittelpunkt zu stellen.

P
paula

21.01.2016 um 15:05 Uhr

zeigt dem AG doch im Rahmen einer Betriebsversammlung wie das wirkt. Fragt da die Kollegen was sie davon denken. Wenn dann die Buhrufe kommen und vielleicht noch Kommentare kann sich die GL ja mal vor den Kollegen verteidigen. Das geht im Regelfall schief....

Danach habt ihr einen schönen Aufhänger um mit dem AG über mangelnde Wertschätzung und Co zu reden ;)

H
Hartmut

23.01.2016 um 15:29 Uhr

Nix betriebliche Übung, nix Klage. Öffentlichkeitsarbeit ist hier das Mittel der Wahl. Habt ihr einen eigenen Bereich im Intranet, oder eine eigene Zeitschrift oder ein Infoblatt? Falls ja, setzt einfach die GL ihrer eigenen Peinlichkeit aus.

H
Hoppel

23.01.2016 um 16:19 Uhr

@ Essence

Es ist ja schön, dass sich die GF seit 40 Jahren mit Lebkuchen-Paketen bedankt hat!

Ich möchte aber nicht wissen, wie viele der KollegInnen sich schon über diese Pakete mokiert bzw. darauf noch nie Wert gelegt haben.

"Wir als Betriebsrat finden das Zeichen, dass damit gesetzt wird natürlich nicht so toll. :( Vor allem da dies keine exorbitant hohen Kosten sind."

Ob die Kosten exorbitant hoch sind oder nicht, kann hier nicht beurteilt werden. So gibt es durchaus sehr teure Lebkuchen-Pakete ...

Aber wenn eine GF nach so vielen Jahren entscheidet oder gar entscheiden muss, diese Ausgaben künftig zu vermeiden, würde ich mir als BR andere Gedanken machen! Aber mit Sicherheit würde ich nicht darüber nachdenken, ob aufgrund einer betrieblichen Übung weiterhin Lebkuchen verschenkt werden muss.

Gibt es einen Wirtschaftsausschuss? Wie ist es denn um die finanzielle Situation der Firma bestellt?

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