Erstellt am 23.12.2015 um 16:58 Uhr von gironimo
Wir greifen nie auf Muster zurück. Wenn wir selbst nicht weiter wissen, holen wir einen Sachverständigen (§ 80 Abs. 3 BetrVG).
Ihr habt doch Zeit, lasst Euch beraten.
Erstellt am 23.12.2015 um 17:07 Uhr von Globus
sehe ich auch so...
und ruhig Seminare besuchen, da wird einem mitunter geholfen, wie man eine so genannte Entscheidungsmatrix selbst erstellt...
Manche Themen benötigen aber dringend einen Sachverständigen. Gerade diese Technologie birgt für den AG immer multible Möglichkeiten der Kontrolle. Ihr solltet hier also eine White List machen... Also mit anderen Worten, was darf der AG und nicht, was darf er nicht.
Wenn es ihm nur um Diebstahl geht, muß das System ja nicht zwangsläufig 24 Std on sein. Wichtig für euch wären vielleicht Module wie Paniktaster und Gasdetektor... gibt es alles...
und und und, da ist echt einiges zu beachten, du glaubst gar nicht, was so ein system so alles an Daten liefert, wenn man es läßt ;-)
Nachtrag: warum ist eine Muster BV eigentlich nciht angebracht...?
na, viele BV´en die als Muster BV gelten sind ja reale, also abgeschlossene BV´en. Wenn man die als Muster und Grundlage nimmt, dann geht man doch schon mit einem Kompromiss in die Verhandlung.
Weiterhin spiegeln die nur sehr selten die betrieblichen Notwendigkeiten oder Eigenarten wieder...
Also deshalb immer besser erst selbst nachschauen, was wollen wir und was will der AG...