Flexverträge
Bis jetzt gibt es in unserem Unternehmen Arbeitsverträge für 10 Stunden die Woche. Nun wird über Flexverträge mit einer Beschäftigung von 20 Stunden pro Woche nachgedacht. Was sollte dabei aus der Sicht der Arbeitnehmer vom BR beachtet werden ?
Community-Antworten (2)
28.08.2015 um 22:13 Uhr
Sorry, Albandy, dazu kann man kaum etwas sagen, wenn D nichts konkreteres schreibst. Hier im Forum wirst Du zu dem Thema auch sicher nicht alles lesen, was Du demnächst brauchst. Geht auf passende Schulungen, also entweder allgemein zu "flexible Arbeitszeitmodelle" o.ä., oder, falls passend, zu entsprechenden Tarifschulungen.
29.08.2015 um 10:24 Uhr
@ Albandy
"Bis jetzt gibt es in unserem Unternehmen Arbeitsverträge für 10 Stunden die Woche. Nun wird über Flexverträge mit einer Beschäftigung von 20 Stunden pro Woche nachgedacht."
Wie ist das zu verstehen?
- Sollen die Arbeitsverträge tatsächlich auf 20 Stunden aufgestockt werden?
- Oder sollen zusätzliche 10 Stunden flexibel abrufbar sein?
- Oder sollen die 20 Stunden pro Woche bzgl. der Arbeitszeit flexibel abgeleistet werden?
Falls Frage 2 mit JA beantwortet wird, wäre eine solche Vereinbarung unzulässig!
BAG, 23.11.2006 – 1 BvR 1909/06 > Das BAG hat festgestellt, dass die vom Arbeitgeber abrufbare Arbeitszeit, die über die vereinbarte wöchentliche Mindestarbeitszeit hinausgeht, nicht mehr als 25 % betragen darf.
Grundsätzlich muss/sollte als BR bei flexiblen AZ darauf geachtet werden, dass Dienstpläne frühzeitig geschrieben werden bzw. Ankündigungsfristen gewahrt sind!