Erstellt am 15.08.2015 um 09:16 Uhr von blackjack
Es geht nicht, wenn der Arbeitgeber vorher ankündigt, er werde allen nichtteilnehmenden Betriebsangehörigen, gleichgültig wie groß deren Zahl sei, den Tag des Betriebsausflugs auf den Erholungsurlaub anrechnen.
BAG (5. Senat ), Urteil vom 04.12.1970 - 5 AZR 242/70
Erstellt am 16.08.2015 um 12:50 Uhr von Alyan
Naja die AN die kommen und Arbeitszeit hätten, bekommen die Zeit ja voll bezahlt, die wo nicht kommen eben nicht. Rest der folge Schichten wie Spät und Nacht bekommen vollen Lohnausgleich
Jetzt könnte man ja Sagen toll, Essen und was Trinken und das noch bezahlt Klasse :)
Jedoch gibt es bei uns auch 3-4 Leute die gerne Arbeiten würden, was machen wir mit diesen Kollegen?
Urlaub darf diesen ja nicht abgezogen werden und nun ?
Erstellt am 17.08.2015 um 09:55 Uhr von Hoppel
@ Alyan
Es gehört definitiv NICHT zu den arbeitsvertraglichen PFLICHTEN eines AN, an Betriebsfeiern teilnehmen zu müssen!!!
Wenn ein AG jedoch eine Betriebsfeier organisiert, muss er grundsätzlich Sorge dafür tragen, dass allen AN die Teilnahme möglich ist. Ausnahmen von dieser Regel sind natürlich möglich, da nicht jeder Betrieb komplett ruhen kann.
Will ein AN nicht teilnehmen, hat er Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung.
Schließt der AG seinen Betrieb aufgrund einer Betriebsfeier und kann/will die Arbeitsleistung aufgrund der Betriebsfeier nicht annehmen, gerät er in Annahmeverzug. Zwangsurlaub kann er aber nicht verhängen!!!
Erstellt am 17.08.2015 um 17:39 Uhr von Alyan
@Hoppel
Danke für die Antwort, unser BRV und Stellv. haben dann heute mal eine BV verabschiedet in der drinne steht, wer nicht zum Betriebsfest kommt und Arbeiten müßte bekommt einen Tag Urlaub abgezogen.
Mega empört Renne ich zum BRV und teile Ihm mit das er ohne Beschluss des Gremium nix zu Entscheiden hat, meinte er ja wirklich zu mir, wenn ich so Spitzfindig wäre - sollten wir die Betriebsfeier absagen.
Unglaublich sowas, ich hatte vorher noch erklärt das wir sowas nicht unterschreiben dürfen!
Was wäre nun wenn ein AN dagegen Klagen möchte?
Im Grunde ist es ja bezahltes Trinken und Essen für 4-5 Stunden, aber wir haben halt MItarbeiter die da anderster sind.
Danke
Alayan
Erstellt am 17.08.2015 um 19:21 Uhr von blackjack
##Danke für die Antwort, unser BRV und Stellv. haben dann heute mal eine BV verabschiedet in der drinne steht, wer nicht zum Betriebsfest kommt und Arbeiten müßte bekommt einen Tag Urlaub abgezogen.##
Diese BV ist Rechtswidrig.
Problem, die MA die arbeiten wollen, müssen ihre Arbeitskraft zur gegebenen Zeit am Arbeitsort anbieten und bei Urlaubsabzug dagegen klagen.