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Geschäftsordnung Wirtschaftsauschuss

M
Madridkatze
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben bereits seit längerem einen Wirtschaftsausschuss, aber ihn bisher nicht richtig gelebt. Nun wollen wir zunächst damit anfangen, eine Geschäftsordnung festzulegen. Wir wissen jetzt aber nicht, wer diese eigentlich unterschreibt. Ich würde meinen, wir als WA-Mitglieder müssten diese unterschreiben, weil wir unsere eigene Geschäftsordnung ja auch beschließen müssten. Im Internet finde ich aber mehrere Muster-Beispiele für den WA, in welchen alle BR-Mitglieder als Unterschreiber aufgeführt sind.

Könnt ihr mir sagen, was nun richtig ist? Und woraus sich dies ggfs. ergibt?

Vielen Dank schon einmal!

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

22.07.2015 um 11:03 Uhr

Ich sehe eigentlich keine Notwendigkeit für eine WA-GO.

Kommt doch einfach zur Sitzung zusammen und besprecht und stimmt Euch ab, wie Eure Abläufe sind, und wer für was zuständig ist. Das schreibt Ihr in ein internes Protokoll und fertig.

M
Madridkatze

22.07.2015 um 17:42 Uhr

Eine Notwendigkeit besteht nicht, dass ist wahr.

Nichts desto trotz würde wir aber gerne eine offizielle Geschäftsordnung machen.

P
Pjöööng

22.07.2015 um 18:08 Uhr

Fitting sagt dazu nix, Däubler meint:

"Dem WA ist es aber unbenommen, sich eine Geschäftsordnung zu geben ..." Und danach würde ich micht richten.

S
stehipp

24.07.2015 um 17:37 Uhr

Nachdem eine Geschäftsrodnung nicht zwingend notwendig ist, wird es hier auch keine Vorschriften geben.

Demnach einfach alle unterschreiben lassen. Schaden kann es nicht. Allerdings solltet ihr dann die Frage klären, was ihr macht, wenn sich die Zusammensetzung des WA ändert.

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