W.A.F. LogoSeminare

Rechtsbedeutung "ZUM"

M
Mattes
Jan 2018 bearbeitet

Mahlzeit Zusammen.

Wer kennt die rechtliche Bedeutung des Wortes "zum"?

Das Gehalt wird 12mal jährlich jeweils "zum" 25. eines jeden Monats auf ein ......

Muss das Gehalt definitiv an dem Datum da sein oder ist "zum" nur eine ungefähre Angabe, die einen engen Zeitraum um den 25. legt?

Gruß Mattes

1.12703

Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

25.06.2015 um 16:53 Uhr

Hmmm... überleg... Man kündigt "zum" Monatsletzten, bedeutet, dass die Kündigung irgendwann eingeht, aber mit Ablauf des Monatsletzten wirksam wird.

Wenn das Geld also "Zum" 25sten überwiesen wird, ist es egal wann der AG die Überweisung tätigt, es muss aber am 25sten um 23:59 + 1 Minute auf dem Konto verfügbar sein.

G
gironimo

25.06.2015 um 17:24 Uhr

sehe ich im Prinzip auch so. Zum heißt - früher geht immer, am 25. ist es da - später geht nicht.

M
Mattes

25.06.2015 um 17:32 Uhr

Super Danke euch....

wurde mir auch gerade so vom BR-Anwalt bestätigt

Ihre Antwort