Erstellt am 11.06.2015 um 13:29 Uhr von martinez
Hallo,
lass dich nicht auf solche diskussionen ein!
Macht einen ordentlichen Beschluss zu den Seminaren, teilt dies dem AG mit.
Und besucht das Seminar!
Wenn er der Meinung ist etwas dagegen unternehmen zu müssen, liegt der Spielball auf seiner Seite.
Seminare benötigen keine Zustimmung des AG.
Gruß
Erstellt am 11.06.2015 um 13:43 Uhr von Digitalinus
Hallo martinez,
der Entsendebeschluss liegt dem AG vor. Wir können uns doch nicht selber anmelden. (?) Dann entsteht ein Vertrag und BR können keine Verträge abschließen. Am Ende müssen wir das Ganze dann auch noch selber bezahlen.
Grüße sendet
Digitalinus
Erstellt am 11.06.2015 um 13:51 Uhr von martinez
natürlich meldet ihr euch selbst bei dem Seminar an!
Ihr teilt dem AG lediglich mit wann, wo Thema und preise mit. diese habt ihr per Beschluss zugestimmt.
Nehmt eventuell noch bezug auf den §37 und das dieses Seminar erforderlich ist.. Grundlagen Seminare gibt es normal eh nichts zu disskutieren.
Ruf doch einfach mal hier bei WAF an und lass dich aufklären wie es mit der Seminaranmeldung abläuft und was ihr beachten müsst
Erstellt am 11.06.2015 um 14:24 Uhr von Hoppel
@ Digitalinus
Grundsätzlich muss sich der BR vom AG nicht auf bestimmte Seminare verweisen lassen!
"Meiner Meinung nach lässt sich das umfangreiche Wissen aus 4 Tagen nicht in 2 Tage pressen, wober der 2te Tag auch noch ein Freitag wäre und nicht volle 8 Arbeitsstunden lang gehalten würde."
Hierzu zwei Anmerkungen. Ein Inhouse Seminar ist mit Sicherheit intensiver, als eine Grundlagenschulung mit Anzahl X TeilnehmerInnen. Da werdet ihr mit und nach 2 Tagen ausreichend bedient sein. :-)
Warum eine Inhouse Schulung früher enden würde, wenn der zweite Tag ein Freitag ist, ist nicht nachvollziehbar! Hier kommt es ganz allein auf die Absprache mit dem Referenten an. Außerdem muss eine Inhouse Schulung ja nicht zwangsweise Do + Fr gemacht werden ...
Wenn ein ordnungsgemäßer Beschluss gefasst worden ist, dass die BRM A,B,C ... zur Grundlagenschulung "BetrVG 1" entsandt werden sollen, ist die Erforderlichkeit gem. § 37 BetrVG durch das BAG anerkannt.
Der AG kann, wenn er bzgl. der zeitliche Lage betriebliche Belange nicht für ausreichend berücksichtigt sieht, die Einigungsstelle anrufen.
Alle anderen Gründe berechtigen den BR dazu, das Arbeitsgericht anzurufen und den Schulungsbeschluss ggf. auch gerichtlich durchsetzen zu lassen.
Setzt Euch mit dem Schulungsanbieter in Verbindung und lasst Euch rechtlich beraten!