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Spätschichtarbeit

K
Krebszwilling
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen. Eine AN ist auf mich zugekommen und wolte wissen ob sie möglichkeit hat einen antrag stelen das sie keine spätschicht arbeiten kann. meine frage ist hat von euch erfahrung damit gibts da eine rechtsprechung kann mir einer von euch helfen Liebe Güße

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Community-Antworten (6)

A
AlterMann

25.02.2015 um 23:54 Uhr

Hallo Krebszwilling,

die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, hat die AN immer. Ob er angenommen wird, klärt sich erst, nachdem er gestellt ist. Wieviel Chancen sie hat, lässt sich aus den paar Informationen nicht annähernd abschätzen.

Gute Gründe könnten sein: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Pflege von Angehörigen, ein Fortbildungswunsch, medizinische Gründe... Je nach Begründung müsste die AN dann auch nach Rechtsquellen suchen, die ihren Antrag unterstützen könnten. Eine Rechtsnorm, die den AG klar verpflichtet, wird man da nur selten finden. Hilfreich wäre vielleicht auch, wenn die AN einen Kollegen präsentieren könnte, der vielleicht keine Frühschicht machen will.

G
gironimo

26.02.2015 um 10:30 Uhr

Ich halte in derartigen Fragen nicht viel davon, mit Paragraphen oder Urteilen dem Arbeitgeber zu Leibe zu rücken.

Gute Argumente, die auch der BR zur Unterstützung der Kollegin vortragen kann und sollte, zählen da mehr.

AlterMann hat ja schon als Beispiel Vereinbarkeit von Beruf und Familie genannt (Allgemeine Aufgabe des BR; § 80 Abs. 1 Nr. 2b BetrVG)

Wenn der AG keine wirklichen Hinderungsgründe vorbringen kann außer vielleicht "das will ich nicht" käme auch noch § 75 Abs. 1 BetrVG ins Spiel: " Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, (...)"

K
Kölner

26.02.2015 um 10:51 Uhr

Rechtlich ist immer zu beachten:

  • wie sieht der AV aus?
  • welche Gründe bringt der AN vor?

Warnen muss man aber auch:

  • je nach Lage ist das eine Steilvorlage für den AG, die Arbeitsleistung des AN zukünftig/dauerhaft nicht mehr haben zu wollen!
N
Nubbel

26.02.2015 um 13:51 Uhr

BAG-Urteil Az.: 10 AZR 637/13

das mit dem nicht mehr haben wollen ist in eine gewisse ferne gerückt

K
Kölner

26.02.2015 um 14:03 Uhr

Nubbel. Wo steht, dass sie aus gesundheitlichen gründen die spatschicht (!) nicht mehr machen kann? Und eine spatschicht ist keine Nachtschicht!

K
Krebszwilling

26.02.2015 um 18:56 Uhr

Danke schon mall an euch. Die AN ist schon 57 Jahren und muss 22.30 arbeiten und mit dem letzten zug Fahren bis sie heim komm ist 24.00 uhr und sie wolte nur wisen ob gibts was, was sie unterstützt wen sie mit AG gesprech sucht

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