Erstellt am 13.02.2015 um 08:33 Uhr von Kölner
Dieses Thema ist hier schon unterschiedlich diskutiert worden. Ich würde in solchen Fällen IMMER ein EBRM laden...
Erstellt am 13.02.2015 um 09:01 Uhr von Fußballspieler
Ich würde auch ein EBRM einladen, den ein "frei" geplanter Tag im Dienstplan ist wie Urlaub anzusehen und damit ein Verhinderungsgrund.
Erstellt am 13.02.2015 um 09:22 Uhr von Globus
In diesem Fall würde auch ich ein EBRM laden
Erstellt am 13.02.2015 um 10:46 Uhr von Hartmut
In diesem Fall würde ich mit dem Rechtsanwalt darüber reden! Denn erstens wird er es wissen, und zweitens kennt ihr dann sein Entgegenkommen (und Erreichbarkeit) auch außerhalb eines konkreten lukrativen Auftrags.
Erstellt am 13.02.2015 um 13:26 Uhr von Kölner
@Hartmut
Glaubst Du das wirklich?