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Verhinderungsgrund BRSitzung

H
herzensbrecher
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, nur nochmal zu besseren Verständniss: ein frei geplanter Tag im Dienstplan ist kein Verhinderungsgrund für eine Einladung zur BRSitzung? Wenn das Mitglied sagt: keine zeit- hab frei. dann Kann ein Ersatz geladen werden? Wollen alles Wasserdicht machen, denn es geht um die Beauftragung eunes Rechtsanwaltes. Danke

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

13.02.2015 um 09:33 Uhr

Dieses Thema ist hier schon unterschiedlich diskutiert worden. Ich würde in solchen Fällen IMMER ein EBRM laden...

F
Fußballspieler

13.02.2015 um 10:01 Uhr

Ich würde auch ein EBRM einladen, den ein "frei" geplanter Tag im Dienstplan ist wie Urlaub anzusehen und damit ein Verhinderungsgrund.

G
Globus

13.02.2015 um 10:22 Uhr

In diesem Fall würde auch ich ein EBRM laden

H
Hartmut

13.02.2015 um 11:46 Uhr

In diesem Fall würde ich mit dem Rechtsanwalt darüber reden! Denn erstens wird er es wissen, und zweitens kennt ihr dann sein Entgegenkommen (und Erreichbarkeit) auch außerhalb eines konkreten lukrativen Auftrags.

K
Kölner

13.02.2015 um 14:26 Uhr

@Hartmut Glaubst Du das wirklich?

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