Erstellt am 12.02.2015 um 08:46 Uhr von moreno
Jahrestagung für den Betriebsrat oder für die Belegschaft?
Erstellt am 12.02.2015 um 09:19 Uhr von gironimo
Erster Schritt: Fragen, warum gestrichen wurde.
Prüfen, welche Vereinbarungen hinsichtlich der zeitlichen Lage mit dem AG bestehen.
Ist die Teilnahme freiwillig gewesen oder besteht/bestand Teilnahme Pflicht?
Erstellt am 12.02.2015 um 09:48 Uhr von Pjöööng
Der Besuch der Oper kann eigentlich nur freiwillig gewesen sein.
Erstellt am 12.02.2015 um 09:59 Uhr von Hetti
Hallo Pjöööng,
das ist klar. Darum geht es auch nicht. Es geht um die Anreisezeit. !!!
Erstellt am 12.02.2015 um 12:23 Uhr von Widder
unabhänig vom dem Sonntag, der ja auf freiwilliger Basis erfolgte, müsste meiner Meinung nach die Anreisezeit bezahlt werden, das diese ja in erster Linie für die Jahrestagung erfolgt ist.
Die Tagung hätte ansonsten ja nicht Morgens beginnen können, da ihr, weil du von Stunden schreibst, noch anreisen würdet.
Erstellt am 12.02.2015 um 13:31 Uhr von outofmemory
Ich kann gironimo nur beipflichten, bitte erstmal prüfen, was bei euch per Definition Arbeitszeit ist! Oder wie mit Reisezeit umgegangen wird.
Es gibt ja viele Regelungen ...
Wenn es nicht explizit geregelt ist.
Bei der Einzelbetrachtung des Falls gibt es dann ein paar Fragen.
War die Reise allein geschäftlich veranlasst?
Wünscht der Arbeitgeber, dass für die Geschäftsreise das Auto benutzt wird oder hätte der Arbeitnehmer auch mit dem Zug fahren können?
Liegen die Reisezeiten in der regulären Arbeitszeit oder nicht?
Sitzt der Arbeitnehmer bei der Fahrt selbst am Steuer und erbringt damit eine sogenannte arbeitsvertragliche Nebenpflicht?
Erstellt am 12.02.2015 um 17:26 Uhr von rtjum
jeder mit eigenem Auto zur Pflichtveranstaltung des AG gefahren = Stunden gutschreiben, alle zusammen im Bus mit Busfahrer = keine Gutschrift
auch wenn ich gleich Prügel beziehe.