Testkunden
Hallo, Ich arbeite im Handel und bei uns gibt es externe Testkunden , die einkaufen kommen und damit die Kassierer testen, ob alles abkassiert wurde. Dieser Test ist anonym und auch die Mitarbeiter werden bei der Auswertung nicht namentlich genannt. Jetzt sollen aus einem anderen Markt MA dieses übernehmen, nur das der Test gleich ausgewertet wird, d.h. die Kassierer können gleich zu ihren Fehlern gefragt werden. Wie sollen wir uns als BR verhalten ?
Community-Antworten (4)
01.02.2015 um 11:46 Uhr
Ich habe von speziell so einem Fall noch nicht gehört, aber für mich fällt das ganz eindeutig unter das Stichwort 'Leistungs- und Verhaltenskontrolle', und ist damit zwingend mitbestimmungspflichtig. Daher empfehle ich, darüber zunächst einmal im Gremium zu beraten um einen gemeinsamen Standpunkt zu verorten. Falls ihr dagegen seid (wovon ich mal ausgehe), solltet ihr den AG auffordern, mit euch eine entsprechende BV zu verhandeln und bis auf Weiteres die neue geplante Vorgehensweise tunlichst zu unterlassen. Falls sie es nicht unterlassen, Arbeitsgericht. Falls sie keine BV verhandeln wollen, Einigungsstelle.
01.02.2015 um 11:58 Uhr
Siehe Fitting BetrVG § 87 Rn. 224
01.02.2015 um 17:17 Uhr
02.02.2015 um 10:51 Uhr
ich würde aber auch den Fitting § 87 Rn 73 inkl. der dort genannten Rechtsprechung lesen
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