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Wahl eines Mobbingbeauftragten

T
Tojeho
Mrz 2020 bearbeitet

Darf ich als Ein-Person BR einen anderen Kollegen als Mobbingbeauftragten einsetzen oder kann diese Funktion nur der eigentliche (in dem Fall, ich) BR wahrnehmen?

Vielen dank

2.78806

Community-Antworten (6)

P
Pickel

27.01.2015 um 16:26 Uhr

Was ist ein Mobbingbeauftragter?

Das ist kein offizielles Amt sondern höchstens eine Aufgabe, die man übernehmen kann. Du als BR hast keine Rechte, Personen außerhalb des BR Aufgaben zuzuteilen.

R
rolfo

27.01.2015 um 16:34 Uhr

vielleicht derjenige der Mobbing machen soll ?

T
Tojeho

27.01.2015 um 16:36 Uhr

Ok, es derjenige der im Falle von Mobbingvorwürfen erster Ansprechpartner für die Kollegen ist.

M
Matze

27.01.2015 um 16:54 Uhr

Wie Pickel bereits geschrieben hat, ist "Mobbingbeauftragter" vom BetrVG nicht getragen. Sollte ein Mitarbeiter das Amt übernehmen, der nicht in den Betriebsrat gewählt wurde, ist er gegenüber dem Arbeitgeber nicht geschützt. Die Beratungstätigkeit müsste außerhalb der Arbeitszeit erfolgen etc.

R
rolfo

27.01.2015 um 16:56 Uhr

Also, als 1er BR kannst du niemand als Mobbingbeauftragten einsetzen, dass könnte dein Arbeitgeber tun, ansonsten bist du natürlich als BR Ansprechpartner wenn sich jemand wegen Mobbing beklagt, ist ja wohl überschaubar bei einem so kleinen Betrieb, oder seid ihr doch grösser und habt nur nicht die erforderliche Zahl BRM bei der letzten Wahl bekommen

G
gironimo

27.01.2015 um 20:46 Uhr

Ich stimme den Kollegen zu. Das ist im BetrVG nicht vorgesehen. Du kannst Dich aber mit dem AG darauf verständigen, dass es bei Euch ein Mobbingbeauftragten gibt( - in einem Betrieb bis zu 20 AN ????)

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