Erstellt am 27.01.2015 um 15:26 Uhr von Pickel
Was ist ein Mobbingbeauftragter?
Das ist kein offizielles Amt sondern höchstens eine Aufgabe, die man übernehmen kann. Du als BR hast keine Rechte, Personen außerhalb des BR Aufgaben zuzuteilen.
Erstellt am 27.01.2015 um 15:34 Uhr von rolfo
vielleicht derjenige der Mobbing machen soll ?
Erstellt am 27.01.2015 um 15:36 Uhr von Tojeho
Ok, es derjenige der im Falle von Mobbingvorwürfen erster Ansprechpartner für die Kollegen ist.
Erstellt am 27.01.2015 um 15:54 Uhr von Matze
Wie Pickel bereits geschrieben hat, ist "Mobbingbeauftragter" vom BetrVG nicht getragen. Sollte ein Mitarbeiter das Amt übernehmen, der nicht in den Betriebsrat gewählt wurde, ist er gegenüber dem Arbeitgeber nicht geschützt. Die Beratungstätigkeit müsste außerhalb der Arbeitszeit erfolgen etc.
Erstellt am 27.01.2015 um 15:56 Uhr von rolfo
Also, als 1er BR kannst du niemand als Mobbingbeauftragten einsetzen, dass könnte dein Arbeitgeber tun, ansonsten bist du natürlich als BR Ansprechpartner wenn sich jemand wegen Mobbing beklagt, ist ja wohl überschaubar bei einem so kleinen Betrieb, oder seid ihr doch grösser und habt nur nicht die erforderliche Zahl BRM bei der letzten Wahl bekommen
Erstellt am 27.01.2015 um 19:46 Uhr von gironimo
Ich stimme den Kollegen zu. Das ist im BetrVG nicht vorgesehen. Du kannst Dich aber mit dem AG darauf verständigen, dass es bei Euch ein Mobbingbeauftragten gibt( - in einem Betrieb bis zu 20 AN ????)