Erstellt am 09.11.2022 um 12:52 Uhr von Dummerhund
Auch während eines Streiks kann der Betriebsrat betriebsverfassungsrechtliche Mitwirkungsrechte ausüben. Informationsrechte, Mitbestimmungsrechte, und so weiter.
Nur wenn diese Mitwirkungsrechte jetzt den Streik beeinflussen können, so das Bundesarbeitsgericht, kann dieses Mitwirkungsrecht eingeschränkt werden.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es um Überstunden von Streikbrechern geht, die der Arbeitgeber jetzt abfordern will, damit eben die anfallende Arbeit aufgefangen wird. Hier hat der Betriebsrat jetzt kein Mitbestimmungsrecht mehr bezüglich dieser Mehrarbeit.
Sie sehen also, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats können während des Streiks eingeschränkt sein, aber das ist nur in Ausnahmefällen gegeben. Auch dürfen Betriebsräte keinen Notdienst regeln für die Zeit während des Streiks. Das obliegt einzig auch den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften oder Arbeitgeberverband und Gewerkschaften.
Wenn ein Betriebsrat während des Streiks einen Notdienst einrichtet oder regelt, verstößt er gegen das Gesetz und auch das kann nach § 23 Abs. 1 eine grobe Pflichtverletzung darstellen und möglicherweise zu einer Amtsenthebung führen.
Erstellt am 09.11.2022 um 13:15 Uhr von HelKrei
Hallo "Dummerhund"
Danke für die Antwort, aber es geht hier nicht um Notdienst oder ähnliches.
Es geht darum, das Morgen die regelmäßige BR Sitzung stattfindet.
Es jetzt eine Aufruf der Gewerkschaft zu einem Warnstreik für diesen Zeitraum gibt.
Einige (nicht alle) BR Mitglieder an diesem Warnstreik teilnehmen werden.
(Nicht alle BR Mitglieder sind gewerkschaftliche organisiert oder tarifliche Beschäftigte)
Die restlichen BR Mitglieder werden die BR Sitzung normal abhalten.
Es stellte sich jetzt nur die Frage, ob für den Zeitraum der Streikteilnahme die Ersatzmitglieder für die BR Sitzung eingeladen werden dürfen.
Gruß
Helmut
Erstellt am 09.11.2022 um 13:58 Uhr von Dummerhund
Lese den Text aufmerksam, dann siehst du das für euch wohl der erste Absatz zählt. Den Rest habe ich mit rein kopiert um alles vollständig zu haben.
Bleiben die Mitglieder also wegen des Streiks fern von der Sitzung fehlen sie ohne triftigen Grund und es können keine Ersatzmitglieder geladen werden.
Erstellt am 09.11.2022 um 13:58 Uhr von Dummerhund
Diese Antwort wurde von "Dummerhund" gelöscht.
Erstellt am 09.11.2022 um 13:58 Uhr von Dummerhund
Lese den Text aufmerksam, dann siehst du das für euch wohl der erste Absatz zählt. Den Rest habe ich mit rein kopiert um alles vollständig zu haben.
Bleiben die Mitglieder also wegen des Streiks fern von der Sitzung fehlen sie ohne triftigen Grund und es können keine Ersatzmitglieder geladen werden.
Erstellt am 09.11.2022 um 13:59 Uhr von Dummerhund
Lese den Text aufmerksam, dann siehst du das für euch wohl der erste Absatz zählt. Den Rest habe ich mit rein kopiert um alles vollständig zu haben.
Bleiben die Mitglieder also wegen des Streiks fern von der Sitzung fehlen sie ohne triftigen Grund und es können keine Ersatzmitglieder geladen werden.
Erstellt am 09.11.2022 um 13:59 Uhr von Dummerhund
Lese den Text aufmerksam, dann siehst du das für euch wohl der erste Absatz zählt. Den Rest habe ich mit rein kopiert um alles vollständig zu haben.
Bleiben die Mitglieder also wegen des Streiks fern von der Sitzung fehlen sie ohne triftigen Grund und es können keine Ersatzmitglieder geladen werden.
Erstellt am 09.11.2022 um 13:59 Uhr von Dummerhund
Lese den Text aufmerksam, dann siehst du das für euch wohl der erste Absatz zählt. Den Rest habe ich mit rein kopiert um alles vollständig zu haben.
Bleiben die Mitglieder also wegen des Streiks fern von der Sitzung fehlen sie ohne triftigen Grund und es können keine Ersatzmitglieder geladen werden.
Erstellt am 09.11.2022 um 14:00 Uhr von Dummerhund
Lese den Text aufmerksam, dann siehst du das für euch wohl der erste Absatz zählt. Den Rest habe ich mit rein kopiert um alles vollständig zu haben.
Bleiben die Mitglieder also wegen des Streiks fern von der Sitzung fehlen sie ohne triftigen Grund und es können keine Ersatzmitglieder geladen werden.
Erstellt am 09.11.2022 um 14:20 Uhr von Dummerhund
Sorry meine Verbindung spinnt heute
Erstellt am 09.11.2022 um 16:32 Uhr von Relfe
"Streik" ist in dem Sinne "Freizeitvergnügen", er könnte ja teilnehmen an der BR-Sitzung, er will aber nicht.
-> keine Verhinderung
es sei denn, er hat sich Urlaub genommen um zu streiken oder hat sich Krank gemeldet, beides würde die Teilnahme am Streik nicht verhindern, aber eine Verhinderung für den BR darstellen.
Erstellt am 10.11.2022 um 11:22 Uhr von GabrielBischoff
Was spricht eigentlich dagegen die Sitzung zuverschieben?
Erstellt am 10.11.2022 um 14:31 Uhr von xyz68
@ GabrielBischoff
Die Lösung wäre zu einfach. Ironie off
Erstellt am 10.11.2022 um 14:35 Uhr von HelKrei
Hallo nochmals,
die BR Sitzung wurde nicht verschoben, da die Mehrzahl der BR Mitglieder nicht an dem Warnstreik teilgenommen haben (andere Gewerkschaft, kein tariflicher Mitarbeiter).
Für die streikenden BR-Mitglieder wurden jetzt keine Ersatzmitglieder geladen.
Der verbliebene BR war beschlussfähig.
Danke und Gruß
Helmut