Erstellt am 01.12.2014 um 16:39 Uhr von gironimo
Was hat der Chef da mit zu reden. Der BR entsendet aus seinen Reihen. Und wenn eine 450,--Kraft BR ist, kann sie auch in den GBR.
Die Frage die der Chef vielleicht aufwirft könnte sein: Was ist, wenn diese Kraft mehr Stunden in Anspruch nimmt, als durch Zeitausgleich ausgeglichen werden kann - also zu befürchten steht, dass er auszahlen und so u.U. über die 450,- Euro-Grenze kommt. Aber da solltet Ihr den Chef fragen, welche Bedenken er hat.
Erstellt am 01.12.2014 um 16:55 Uhr von Kölner
Oh man, gironimo. Wie kann ein GBR- und br Mitglied auf GfB wohl die aufgewendeten Stunden ausgleichen?
Gar nicht, wenn die Stundenzahl überschritten ist, die es im Monat zu leisten hat.
@franco
Der BR sollte sich fragen, ob so ein Konstrukt Sinn macht.
Erstellt am 02.12.2014 um 20:38 Uhr von Cosinus
Wo ist hier das Problem?
Wenn die Stunden um sind, ist es halt vorbei mit zusätzlichen Arbeiten. Und wenn einem Chef das nicht gefällt, ist das sein Problem.
Und wenn sie meint, nicht mehr kommen zu wollen weil ihre Zeit um ist und sie nicht ihre Freizeit unentgeltlich im Betrieb verbringen will, ist sie eben verhindert. Wo also ist das Problem?
Wenn man derartige Argumente gelten lassen würde, dürften Minijober auch keine Seminare besuchen. D. h., dann gar nicht in einen BR?
Ob eine Entsendung in den GBR einen Sinn macht, sollte jeder BR für sich entscheiden und kann hier nicht generell beantwortet werden.
Erstellt am 03.12.2014 um 14:33 Uhr von franco
Danke war sehr hilfreich für unsere Kollegin
Erstellt am 03.12.2014 um 15:33 Uhr von Kölner
@franco
Vorsicht. Die Kollegin wird nicht mehr als 450 Euro verdienen können und je nach Lage macht sie GBR/BR-Arbeit auch in ihrer Freizeit. Ohne irgendeinen Anspruch auf Ausgleich.
Erstellt am 03.12.2014 um 17:40 Uhr von Nubbel
aber ist doch schön, wenn die mit dem mathematischen halbwissen die wunschantwort geben