Erstellt am 05.11.2014 um 13:55 Uhr von rolfo
Ja, selbstverständlich, nicht der einzelne Bewerber sondern die Liste benötigt die entsprechende Anzahl Stützunterschriften
Erstellt am 05.11.2014 um 14:25 Uhr von Pjöööng
Während einer AU darf man alles tun, was die Genesung nicht behindert...
Ja nachdem was für ein Grund für die AU vorliegt, kann der Kollege also Stürtzunterschriften sammeln, oder nicht.
Allerdings sollte man sich immer fragen, ob das, was erlaubt ist, auch geschickt ist. Während einer AU durch den Betrieb laufen um Stützunterschriften zu sammeln kann schonmal Fragen aufwerfen...
Erstellt am 06.11.2014 um 07:33 Uhr von sachsenwilli
Es läuft ja nicht der Kranke durch die Firma, sondern das gesunde Listenmitglied.
Natürlich muss der Kranke seine Bereitschaft per Unterschrift erklären.