Hallo Bertriebsratinteressierten

Wir sind ein neugewählter 11 köpfiger Betriebsrat.

Meine Frage ist:

Kann ein Arbeitgeber einen AN (BR-Wahlberechtigt) als generellen Ansprechspartner (Sprachrohr für die AG) für den Betriebsratvorsitzenden bestellen?

Für mich steht im Gesetzestext AG sprich lt. Angestellter aber sicher kein Wahlberechtigter

(Den können 2 BR-Wahlberechtigte Beschäftigte mit oder ohne Vollmacht eine gültige BV unterschreiben)

Vielen Dank im vorraus