Erstellt am 23.05.2007 um 08:14 Uhr von Konrad
Zunächst einmal ist der BR durch den AG über die Planung von technischen Anlagen
Nach § 90 BetrVG unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.
Dabei ist zu prüfen, ob sich daraus die „technische Einrichtung“ dazu dienen könnte Leistung und Verhalten der AN zu überwachen. (§87Abs.1 Nr.6).
Erst dann ergibt sich ein Mitbestimmungsrecht des BR.
Erstellt am 23.05.2007 um 12:00 Uhr von Fips
Benachrichtigt worden sind wir wie immer nicht, welche Möglichkeiten haben wir um diese Info zu erhalten ?
Reicht ein Brief aus um Ihn aufzufordern uns die Unterlagen zu kommen zu lassen oder müssen wir wieder mal das Gericht bemühen
Erstellt am 23.05.2007 um 12:23 Uhr von Konrad
Da ihr davon Kenntnis habt wird doch eine Mitteilung erfolgt sein.
Wir führen regelmäßig offizielle Monatsgespräche mit der GL, so wie es im BetrVG steht. Dabei bietet es sich an
dies in einem freundlichen Gespräch diplomatisch aber bestimmt zu sagen, in welche Abläufe der BR einzubinden ist.
GL ist wie BR zur "vertrauensvollen Zusammenarbeit " verpflichtet.
Natürlich bleibt bei Mißachtung der Rechtsweg offen.