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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtleiterposten abgeben

P
pilcpilc
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

bei uns möchten mehrere ihren Schichtleiterposten abgeben.

die Fragen: Kann der Arbeitgeber das ablehnen? und Was geschied wenn sich kein Nachfolger findet.

danke schonmal

3.13505

Community-Antworten (5)

M
metallica

01.09.2014 um 12:13 Uhr

Sind diese Tätigkeit irgendwo vertraglich geregelt? Bekommen die Leute eine Gegenleistung für die Tätigkeit? Warum wollen sie aufhören? Gibt es gesundheitliche Gründe oder andere gesetzlich geregelte Arbeitseinschränkungen?

P
pilcpilc

01.09.2014 um 12:23 Uhr

Alle haben einen Arbeitsvertrag als Anlagenfahrer und wurden später zum Schichtleiter berufen. Gegenleistung: Schichleiterzulage 10% vom Brutto Den Posten wollen sie räumen, weil das Arbeitsklima stark gesunken ist und sie wie ein haufen kleine kinder behandelt werden. (neuer Chef)

H
Hoppel

01.09.2014 um 13:36 Uhr

@ pilcpilc

Warum versucht man nicht, das Übel bei der Wurzel zu packen?

Ist dem neuen Chef überhaupt bewusst, was er mit seinem (vielleicht aus Unsicherheit resultierendem) Verhalten auslöst?

Ist denn der neue Chef auch AG? Falls nicht, hat es denn schon mal ein Gespräch mit dem AG gegeben?

Einfach so können die KollegInnen ihre Funktion als Schichtleiter nicht aufgeben; immerhin hat sich der AV entsprechend geändert und die KollegInnen müssen den AV erfüllen. Entweder stimmt der AG dem Änderungswunsch zu oder nicht. Ob es dann einen jeweils neuen Schichtleiter gibt oder nicht, ist das Problem des AG!

B
BloodyBeginner

01.09.2014 um 16:23 Uhr

Konkret kann ich dir deine Fragen nicht beantworten pilcpilc. Allerdings kann ich dir aus meiner praktischen Erfahrung unserer Betriebsratsarbeit berichten. Da haben in der Zeit seit ich im BR bn schon mehrere Leute auf diese Funktionen (heißen bei uns auch Vorarbeiter oder Schichtführer) verzichtet. Das ganze ging dann als Antrag an den Betriebsrat mit teilweise gleich neuem Mitarbeiter mit dieser Funktion. Wenn man diese Funktion nicht mehr ausüben will, dann ist kein AG gut beraten den MA in diese Postition zu zwingen, da dann ja die Motivation und die Arbeit sicher nicht mehr so besonders ausgeführt wird. Evtl. folgen daraus auch mehr Fehlzeiten des Mitarbeiters. Wenn die betreffenden MA und die Vorgesetzten das nicht untereinander klären können, sollte der BR das mal entsprechend ansrechen.

G
gironimo

01.09.2014 um 16:39 Uhr

Denke auch - allein das schon einige den Schritt zurück machen wollen ist doch Anlaß genug für den BR, mit dem AG über die Führungsqualitäten zu sprechen. Es gibt zu diesem Thema auch Seminare für Vorgesetzte, die Führungskompetenz vermitteln.

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