Erstellt am 21.07.2014 um 21:53 Uhr von Kölner
Was meinst du denn selber?
Kann ein BR in einem Betrieb ohne TV eine Einstellung verhindern?
Kleiner Tipp: eher nicht...
Erstellt am 21.07.2014 um 22:12 Uhr von ZiegeT
Dieser Artikel könnte dir vielleicht helfen. http://www.treffpunkt-betriebsrat.de/node/1815
Erstellt am 21.07.2014 um 22:33 Uhr von ZiegeT
Die Verhinderung kann unter Angabe mindestens eines der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Gründe erfolgen. Wobei der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung nicht verweigern kann, wenn er mit der vom Arbeitgeber vorgesehenen Eingruppierung nicht einverstanden ist (BAG v. 20.12.1988 - 1 ABR 68/87).
Erstellt am 22.07.2014 um 07:55 Uhr von gironimo
Versuchen könnt Ihr es ja mal. Sagt bei der Einstellung nein, weil gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird und beruft Euch auf § 138 BGB. Dann muss das AG die Zustimmung ersetzen. Es wäre letztendlich ein betriebspolitisches Signal. Mehr nicht. Denn 20 - 30 % erfüllen den Tatbestand mit hoher wahrscheinlich noch nicht.
Besser wäre es, genügend AN fänden den Weg zur Gewerkschaft, die dann die Möglichkeit hätte, mit den Mitgliedern einen Haustarif zu erstreiten.
Erstellt am 25.07.2014 um 11:21 Uhr von annac
Frage beantwortet,
danke,
werde erstmal eine Lieste für uns mit Tariflöhnen anlegen ( meherere Bundesländer) und bei Einstellungen auf mindestens 2/3 achten.
Versuchen was geht.....
Erstellt am 25.07.2014 um 12:58 Uhr von Hoppel
@ annac
Mir scheint, Du wirst hier einiges durcheinander!
Die Mühe, eine Übersichtsliste mit Tariflöhnen anzulegen kannst Du Dir im Prinzip sparen!
Der AG muss dem BR gegenüber doch überhaupt NICHT angeben, wieviel Euro er dem einzustellenden AN zahlen möchte! Wie will Euer BR dann kontrollieren, ob das vereinbarte Entgelt um mehr als ein Drittel vom üblichen Tarifgehalt/-lohn abweicht??
Falls der AG einen sittenwidrigen Lohn bezahlen würde, muss der betroffene AN übrigens individualrechtlich dagegen vorgehen!
Falls bei Euch überhaupt verbindliche Eingruppierungsrichtlinien existieren, muss der AG nebst weiteren Angaben lediglich die beabsichtigte Lohn-/Gehaltsgruppe mitteilen; z.B. wird ein Verkäufer in die Entgeltgruppe 5 eingestuft, der Betriebselektriker in Entgeltgruppe 7.
Flattert jetzt eine Anhörung in´s Haus und eine neue Verkäuferin soll in Entgeltgruppe 3 eingestuft werden, könnt ihr als BR der Einstellung NICHT widersprechen. Aber ihr könnt Widerspruch gegen die beabsichtigte Eingruppierung einlegen!
Das geht aber nur dann, wenn es in eurem Betrieb verbindliche Eingruppierungsrichtlinien gibt!!!
Ihr solltet Euch besser darum bemühen, Euren Sachverstand bzgl. Eingruppierungsrichtlinien zu stärken. Die für Euch zuständige Gewerkschaft wird Euch ggf. unterstützen oder zumindest Schulungen anbieten können!