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Dumpinglohn

A
annac
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, in unserem Betrieb ( EZH) werden (durch den Austritt der AG aus dem AG-Verband) nur noch oT Verträge abgeschlossen, ist es richtig das der BR eine Einstellung wegen Dumpinglohn ( 20 % oder 33,33 % unter Tarif) ablehnen kann? Und berechnet man das richtig? Für die beantwortung bedanke ich mich im Voraus

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Community-Antworten (6)

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ZiegeT Akzeptiert

22.07.2014 um 00:12 Uhr

Dieser Artikel könnte dir vielleicht helfen. http://www.treffpunkt-betriebsrat.de/node/1815

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Kölner

21.07.2014 um 23:53 Uhr

Was meinst du denn selber? Kann ein BR in einem Betrieb ohne TV eine Einstellung verhindern?

Kleiner Tipp: eher nicht...

Z
ZiegeT

22.07.2014 um 00:33 Uhr

Die Verhinderung kann unter Angabe mindestens eines der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Gründe erfolgen. Wobei der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung nicht verweigern kann, wenn er mit der vom Arbeitgeber vorgesehenen Eingruppierung nicht einverstanden ist (BAG v. 20.12.1988 - 1 ABR 68/87).

G
gironimo

22.07.2014 um 09:55 Uhr

Versuchen könnt Ihr es ja mal. Sagt bei der Einstellung nein, weil gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird und beruft Euch auf § 138 BGB. Dann muss das AG die Zustimmung ersetzen. Es wäre letztendlich ein betriebspolitisches Signal. Mehr nicht. Denn 20 - 30 % erfüllen den Tatbestand mit hoher wahrscheinlich noch nicht.

Besser wäre es, genügend AN fänden den Weg zur Gewerkschaft, die dann die Möglichkeit hätte, mit den Mitgliedern einen Haustarif zu erstreiten.

A
annac

25.07.2014 um 13:21 Uhr

Frage beantwortet, danke, werde erstmal eine Lieste für uns mit Tariflöhnen anlegen ( meherere Bundesländer) und bei Einstellungen auf mindestens 2/3 achten. Versuchen was geht.....

H
Hoppel

25.07.2014 um 14:58 Uhr

@ annac

Mir scheint, Du wirst hier einiges durcheinander!

Die Mühe, eine Übersichtsliste mit Tariflöhnen anzulegen kannst Du Dir im Prinzip sparen!

Der AG muss dem BR gegenüber doch überhaupt NICHT angeben, wieviel Euro er dem einzustellenden AN zahlen möchte! Wie will Euer BR dann kontrollieren, ob das vereinbarte Entgelt um mehr als ein Drittel vom üblichen Tarifgehalt/-lohn abweicht?? Falls der AG einen sittenwidrigen Lohn bezahlen würde, muss der betroffene AN übrigens individualrechtlich dagegen vorgehen!

Falls bei Euch überhaupt verbindliche Eingruppierungsrichtlinien existieren, muss der AG nebst weiteren Angaben lediglich die beabsichtigte Lohn-/Gehaltsgruppe mitteilen; z.B. wird ein Verkäufer in die Entgeltgruppe 5 eingestuft, der Betriebselektriker in Entgeltgruppe 7.

Flattert jetzt eine Anhörung in´s Haus und eine neue Verkäuferin soll in Entgeltgruppe 3 eingestuft werden, könnt ihr als BR der Einstellung NICHT widersprechen. Aber ihr könnt Widerspruch gegen die beabsichtigte Eingruppierung einlegen! Das geht aber nur dann, wenn es in eurem Betrieb verbindliche Eingruppierungsrichtlinien gibt!!!

Ihr solltet Euch besser darum bemühen, Euren Sachverstand bzgl. Eingruppierungsrichtlinien zu stärken. Die für Euch zuständige Gewerkschaft wird Euch ggf. unterstützen oder zumindest Schulungen anbieten können!

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