Erstellt am 04.07.2014 um 11:36 Uhr von Lexipedia
Euer Ansprechpartner ist eure Geschäftsleitung bzw. deren "entsandte" Person und keine andere.
Wenn das Problem nicht lösbar ist müsst ihr in die Einigungsstelle oder vor Gericht im Rahmen des BetrVG.
Erstellt am 04.07.2014 um 11:41 Uhr von Lotte
Hallo LILOU,
gibt es einen KBR?
LG Lotte
Erstellt am 04.07.2014 um 11:45 Uhr von Kulum
Die Frage war doch nur, ob der BR das Mutter Unternehmen anschreiben darf ohne die Zustimmung der GL des eigenen Unternehmens. Natürlich könnt ihr schreiben. Wer oder was sollte euch hindern?
Ob die aber dann darauf reagieren steht auf einem anderen Blatt
Erstellt am 04.07.2014 um 12:51 Uhr von Lotte
Kulum,
stimmt ;-)
Ein KBR würde die Sache aber vielleicht vereinfachen.
LG Lotte
Erstellt am 04.07.2014 um 15:44 Uhr von gironimo
> haben wir ein Problem, das die Geschäftsleitung in Deutschland nicht lösen kann< sie muss es lösen können - und wenn sie sich selbst an die Mutter wendet.
Tut sie es nicht, würde ich mich nicht scheuen auch die Mutter anzuschreiben.
Oder - je nach Fragestellung - auch den Rechtsweg gehen.
Erstellt am 05.07.2014 um 14:14 Uhr von ganther
Wenn ich die Mutter wäre würde ich aber einen Teufel tun und Antworten
Erstellt am 05.07.2014 um 15:10 Uhr von Hoppel
@ Lotte
Es ist mir ein Rätsel, warum Du einen KBR in´s Spiel bringst. Oder ist ein KBR neuerdings auch über Landesgrenzen hinaus zuständig?
@ LILOU
Es wäre ggf. hilfreich, wenn Du Euer Problem kurz schildern könntest.
Erstellt am 05.07.2014 um 18:00 Uhr von Snooker
@Hoppel
Denoch war Lotte auf den richtigen weg.......auch wenn der passende Betriebsrat wohl eher der Europäische gewesen wäre.
LILOU
um jemanden an zu schreiben braucht es keine Genehmigung. Ich würde als BR die Ansprechperson noch ein mal anschreiben und um Beseitigung oder mithilfe des Problems bitten. In dem Schreiben würde ich aber ganz klar zum Ausdruck bringen, das sollte man sich nicht bis Datum XY an den BR zurück gewandt haben, zwecks gemeinsamer Lösung des Problems, würde der BR sich an Übergeordneter Stelle der Geschäftsleitung im Lande XY wenden.
Solltet ihr dies dann auch letztendlich machen würde ich dem Ansprechpartner in Deutschland jedes mal eine Kopie des Schreibens seitens des BR in Richtung Geschäftsstelle im Land XY, zukommen lassen. So weiß dieser für die Zukunft das der BR sich nicht so abspeisen lässt. Sollte die Geschäftsstelle im Lande XY nicht reagieren, könnte man das Spiel jede Woche wiederholen, oder aber auch einen Rechtsanwalt beauftragen sich der Sache an zu nehmen.
Erstellt am 05.07.2014 um 21:06 Uhr von ganther
Snooker das Lachen der GL werden wir bis hier hören. So was beeindruckt doch keinen. Wenn hier die Möglichkeit besteht den Rechtsweg beschreiten. GL hat hier schließlich die dümmste ausrede gezogen
Erstellt am 05.07.2014 um 21:33 Uhr von Snooker
@ganther
Lass mich jetzt nicht lügen, aber vor ca sieben Jahren hättest Du nicht gelacht, als unser Werkleiter im Konzern gehen musste. Er verstieß ständig gegen Dinge die den BR etwas mit was an gingen. Irgendwann wurde uns das zu bunt. Wir haben uns dann mehrmals an die Geschäftsleitung in der Mutter gewandt. Eine Antwort haben wir von denen zwar nicht erhalten, aber eines morgens kam der dicke Wagen mit den Oberchefs bei uns auf dem Hof. Keine 30 min später sah man den Werkleiter mit einem Karton seiner persönlichen Sachen das Werksgelände verlassen. Erst später haben wir dann erfahren das es die Masse gemacht hat. 49 vorbereitete Klagen nach §23 gegen ihn....und wir hätten nicht gezögert diese auch ein zu reichen. Die Geschäftsleitung der Mutter hat die bessere Lösung vor gezogen.
Erstellt am 06.07.2014 um 19:20 Uhr von ganther
Okay in einem solchen Fall mag das klappen. Ich vermute aber dass es hier nicht um solche Sachverhalte geht sondern eher der Klassiker dass die GL sich hinstellt und sagt sie kann das nicht alleine ohne Mutti entscheiden. Auf ein solches Spiel würde ich mich als BR nie einlassen und zeigen wo der Hammer hängt
Erstellt am 06.07.2014 um 21:29 Uhr von Hoppel
@ Snooker
Wow ... ich bin tief beeindruckt! Aber sach mal, war die Mama in Deutschland oder im Ausland zu finden?
Erstellt am 06.07.2014 um 22:56 Uhr von Snooker
@Hoppel
Und dennoch ist es keine Sache um andere zu beeindrucken sondern einfach nur das handeln eines örtl. BR´s.
Und daher ist dies wohl eher den Protakonisten zu zu schreiben als wie einer Landesgrenze. Denn es war der örtl. BR der so handelte und nicht unser KBR. Und wäre unsere Mutter im Ausland gesessen hätte ich seinerzeit nicht den KBR mit ins leben gerufen sondern den Europäischen Betriebsrat. Und eine Landesgrenze hätte nicht die Entscheidung der Mutter 550 km weiter weg anders aussehen lassen. Wie gesagt , es kann auch eine Entscheidung der Protakonisten an sich sein.